274/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.01.2009
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möglich.
Rechnungshof
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben am
20.
November 2008 unter der Nr. 204/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend die Prüfung des ORF gerichtet.
Ich erlaube
mir in diesem Zusammenhang auf § 91a GOG-NR zu verweisen, wonach
sich
Anfragen an den Präsidenten des Rechnungshofes auf bestimmte in den
Wirkungskreis
des Rechnungshofes fallende Gegenstände beschränken, nämlich die
Haushaltsführung, die Diensthoheit und die Organisation des
Rechnungshofes.
Die
an mich gerichtete Anfrage zum Prüfungsergebnis der
Gebarungsüberprüfung des
ORF betrifft keinen dieser Gegenstände und unterliegt demzufolge nicht dem
parlamentarischen
Fragerecht. Ich ersuche um Verständnis, dass ich von einer
Beantwortung der gegenständlichen Anfrage absehen muss.
Darüber
hinaus erlaube ich mir, Sie auf den am 19. Jänner 2009 vorgelegten
Bericht, in
dem auch der Berichtsbeitrag zur Gebarungsüberprüfung des ORF
enthalten ist,
hinzuweisen.