2742/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, am       . September 2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat KO Strache, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 9. Juli 2009 unter der Zahl 2681/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Asylwerber, die unter verschiedenen Identitäten in Tirol lebten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Die asylrechtliche Praxis zeigt, dass Asylwerber ihre behauptete Identität in zahlreichen Fällen nicht durch unbedenkliche Urkunden oder sonstige Bescheinigungsmittel darlegen können. Dies alleine ist kein Täuschungs- oder Verschleierungssachverhalt. Das Nicht-vorlegen entsprechender Dokumente kann auch die Folge einer Fluchtsituation sein.

Es kann aber vor diesem Hintergrund nicht ausgeschlossen werden, dass Asylwerber im Zuge von fremdenpolizeilichen oder strafrechtlichen Amtshandlungen eine andere Identität als die im Asylverfahren angenommene (Verfahrensidentität) verwenden oder im Asyl-verfahren über ihre Identität täuschen.

 

Zu Frage 1:

Im Jahr 2005 wurden im Bundesland Tirol drei Asylwerber aufgrund des Besitzes bzw. der Verwendung von gefälschten bzw. verfälschten Urkunden zur Anzeige gebracht.

Im Jahr 2006 wurde in Tirol eine Anzeige wegen dieses Deliktes erstattet; 2007 waren es vier Anzeigen und 2008 wurden zehn derartige Straftaten zur Anzeige gebracht.

 

Zu Frage 2:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 3:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 4:

Die im Jahr 2005 ausgemittelten Tatverdächtigen stammen aus Indien, dem Iran und aus Weißrussland (je 1).

 

Im Jahr 2006 wurde eine Personen zur Anzeige gebracht, die aus  Georgien stammt.

2007 wurden je 2 Staatsbürger aus Georgien und dem Irak angezeigt; 2008 wurden Verdächtige aus Afghanistan (1),  Mongolei (1) Nigeria (2), Russland (5) und  Ukraine (1) registriert.

 

Zu Frage 5:

In derartigen Fällen wurden kraftfahrrechtliche Urkunden, Reisedokumente und                 Einreise-/Aufenthaltstitel verwendet.

 

Zu Frage 6:

In den in der Beantwortung zu Frage 1 geschilderten Fällen wurden vor allem gefälschte bzw. verfälschte Dokumente aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ver-wendet.