2747/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.09.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat KO Strache, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 9. Juli 2009 unter der Zahl 2686/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Asylwerber, die unter verschiedenen Identitäten in Steiermark lebten“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Die asylrechtliche Praxis zeigt, dass Asylwerber ihre behauptete Identität in zahlreichen Fällen nicht durch unbedenkliche Urkunden oder sonstige Bescheinigungsmittel darlegen können. Dies alleine ist kein Täuschungs- oder Verschleierungssachverhalt. Das Nichtvorlegen entsprechender Dokumente kann auch die Folge einer Fluchtsituation sein.
Es kann aber vor diesem Hintergrund nicht ausgeschlossen werden, dass Asylwerber im Zuge von fremdenpolizeilichen oder strafrechtlichen Amtshandlungen eine andere Identität als die im Asylverfahren angenommene (Verfahrensidentität) verwenden oder im Asylverfahren über ihre Identität täuschen.
Zu Frage 1:
Im Jahr 2005 wurden im Bundesland Steiermark 20 Asylwerber aufgrund des Besitzes bzw. der Verwendung von gefälschten bzw. verfälschten Urkunden zur Anzeige gebracht.
Im Jahr 2006 wurden in Steiermark 18 Anzeigen wegen dieses Deliktes erstattet; 2007 waren es sechs Anzeigen und 2008 wurden 11 derartige Straftaten zur Anzeige gebracht.
Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse zu diesen Deliktsfeldern werden derzeit weitere Ermittlungstätigkeiten unternommen, um derartigen Entwicklungen wirksam entgegentreten zu können. Darüber hinausgehende Statistiken liegen nicht vor.
Zu Frage 2:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 3:
Derartige Statistiken werden nicht geführt.
Zu Frage 4:
Die im Jahr 2005 ausgemittelten Tatverdächtigen stammen aus Afghanistan (3), Albanien (1), Armenien (1), Irak (1), Iran (1), Nigeria (6), Pakistan (4), Serbien (1), Türkei (1) und Usbekistan (1).
Im Jahr 2006 wurden 18 Personen zur Anzeige gebracht, die aus Afghanistan (3), Algerien (1), Georgien (1), Irak (2), Iran (1), Kamerun (1), Nigeria (1), Pakistan (1), Russland (1), Serbien (4) und Türkei (2) stammen.
2007 wurden Staatsbürger aus Algerien (1), Liberia (1), Nigeria (1), Russland (2) und Weißrussland (1) angezeigt; 2008 wurden Verdächtige aus Angola (1), Georgien (1), Kirgistan (1), Liberia (1), Mongolei (3), Russland (1) und Serbien (3) registriert.
Zu Frage 5:
In derartigen Fällen wurden kraftfahrrechtliche Urkunden, Reisedokumente und Einreise/Aufenthaltstitel verwendet.
Zu Frage 6:
In den in der Beantwortung zu Frage 1 geschilderten Fällen wurden vor allem gefälschte bzw. verfälschte Dokumente aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verwendet. Ein Schwerpunkt konnte bei französischen und belgischen Dokumenten (Reisepässe und ID-Karten) festgestellt werden. Seitens der Polizeidienststellen der betroffenen Länder wird – gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt – in der internationalen Polizeikooperation ermittelt und es konnten bereits mehrere Täter festgenommen werden.