275/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Rechnungshof

Anfragebeantwortung

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

die Abgeordneten zum Nationalrat Heinz Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen
haben am 25. November 2008 unter der Nr. 234/J-NR/2008 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend die Veranlagung von Landeswohnbauförderungs-
geldern in Niederösterreich gerichtet.

Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang auf § 91a GOG-NR zu verweisen, wonach
sich Anfragen an den Präsidenten des Rechnungshofes auf bestimmte in den
Wirkungskreis des Rechnungshofes fallende Gegenstände beschränken, nämlich die
Haushaltsführung, die Diensthoheit und die Organisation des Rechnungshofes.

Die an mich gerichtete Anfrage zum Prüfplan des Rechnungshofes hinsichtlich der
Überprüfung der Veranlagung von Landeswohnbauförderungsgeldern in Niederösterreich
betrifft keinen dieser Gegenstände und unterliegt demzufolge nicht dem
parlamentarischen Fragerecht. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer
Beantwortung der gegenständlichen Anfrage absehen muss.

Darüber hinaus erlaube ich mir kurz auf die Stellung des Rechnungshofes als Bund-
Länder-Organ einzugehen. Gemäß Art. 127 Abs. 7 B-VG hat der Rechnungshof auf
Beschluss des Landtages oder auf Verlangen einer durch Landesverfassungsgesetz zu
bestimmenden Anzahl von Mitgliedern eines Landtages, die ein Drittel nicht übersteigen
darf, in seinen Wirkungsbereich fallende besondere Akte der Gebarungsprüfung
durchzuführen. In diesem Zusammenhang darf ich auf den mit GZ Ltg 100/A-1/8-2008
von den Abgeordneten Maier, Mag. Schneeberger, Ing. Hofbauer, Moser, Mag. Riedl,
Dr. Michalitsch, Mag. Hackl, Ing. Schulz, Mag. Wilfing, Hinterholzer, Doppler,

Adensamer und Bader gemäß § 33 NÖ-LGO 2001 eingebrachten dringlichen Antrag
betreffend "Prüfauftrag an den Bundesrechnungshof gemäß Art. 127 Abs. 7 B-VG über
das Veranlagungsmanagement der Erlöse aus der Verwertung des WBF-Darlehen und
dem Verkauf der Beteiligungen des Landes an die NÖ Landes-Beteiligungsholding
GmbH" hinweisen. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Niederösterreichischen
Landtages einstimmig angenommen.