275/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Rechnungshof
Anfragebeantwortung
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die
Abgeordneten zum Nationalrat Heinz Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen
haben
am 25. November 2008 unter der Nr. 234/J-NR/2008 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend die Veranlagung von Landeswohnbauförderungs-
geldern
in Niederösterreich gerichtet.
Ich erlaube
mir in diesem Zusammenhang auf § 91a GOG-NR zu verweisen, wonach
sich
Anfragen an den Präsidenten des Rechnungshofes auf bestimmte in den
Wirkungskreis
des Rechnungshofes fallende Gegenstände beschränken, nämlich die
Haushaltsführung, die Diensthoheit und die Organisation des
Rechnungshofes.
Die an mich
gerichtete Anfrage zum Prüfplan des Rechnungshofes hinsichtlich der
Überprüfung
der Veranlagung von Landeswohnbauförderungsgeldern in
Niederösterreich
betrifft
keinen dieser Gegenstände und unterliegt demzufolge nicht dem
parlamentarischen
Fragerecht. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer
Beantwortung
der gegenständlichen Anfrage absehen muss.
Darüber
hinaus erlaube ich mir kurz auf die Stellung des Rechnungshofes als Bund-
Länder-Organ
einzugehen. Gemäß Art. 127 Abs. 7 B-VG hat der Rechnungshof auf
Beschluss
des Landtages oder auf Verlangen einer durch Landesverfassungsgesetz zu
bestimmenden Anzahl von Mitgliedern eines Landtages, die ein Drittel nicht
übersteigen
darf, in seinen Wirkungsbereich fallende besondere Akte der
Gebarungsprüfung
durchzuführen. In diesem Zusammenhang darf ich auf den mit GZ Ltg
100/A-1/8-2008
von
den Abgeordneten Maier, Mag. Schneeberger, Ing. Hofbauer, Moser, Mag. Riedl,
Dr.
Michalitsch, Mag. Hackl, Ing. Schulz, Mag. Wilfing, Hinterholzer, Doppler,
Adensamer und Bader
gemäß § 33 NÖ-LGO 2001 eingebrachten dringlichen Antrag
betreffend "Prüfauftrag an den Bundesrechnungshof gemäß
Art. 127 Abs. 7 B-VG über
das Veranlagungsmanagement der Erlöse aus der Verwertung des WBF-Darlehen
und
dem
Verkauf der Beteiligungen des Landes an die NÖ Landes-Beteiligungsholding
GmbH" hinweisen. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des
Niederösterreichischen
Landtages
einstimmig angenommen.