2754/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.09.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordnete zum Nationalrat Sonja Ablinger, Genossinnen und Genossen haben am 9. Juli 2009 unter der Zahl 2726/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Polizei Einsatz bei 1. Mai Demonstration in Linz" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Das Ziel des Polizeieinsatzes am 01.05.2009 war, die ordnungsgemäß angemeldete Versammlung entsprechend zu schützen und deren Durchführung zu ermöglichen.
Zu den Fragen 2 und 4:
Polizeidirektor Hofrat Dr. Walter WIDHOLM
Zu Frage 3:
Der gesetzwidrige bzw. unfriedliche Teil der Versammlung wurde umstellt, um eine Vermengung mit den friedlichen Teilnehmern zu unterbinden, damit für diese ihr Demonstrationsrecht weiterhin gewährleistet werden konnte.
Zu Frage 5:
Es wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 1999/J vom 07.07.2009 (2012/AB XXIV. GP) verwiesen (Antwort 2).
Zu Frage 6:
Die polizeiliche Videodokumentation wurde erst zu einem späteren Zeitpunkt beigezogen, so dass diese Beweise auf Zeugenaussagen beruhen.
Zu Frage 7:
Nein.
Zu Frage 8:
Ja, soweit dies eine wesentliche Voraussetzung für die Wahrnehmung der gesetzlich übertragenen Aufgabe der Verfolgung einer strafbaren Handlung darstellt.
Zu Frage 9:
Polizeidirektor Hofrat Dr. Walter WIDHOLM erteilte als behördlicher Einsatzleiter den Auftrag, sich widersetzende Personen – sofern notwendig - mit maßhaltender Körperkraft aus der Demonstration herauszulösen.
Zu Frage 10:
Um die bewusst eingenommene „Verhakung“ der Personen zu lösen, wurde der Einsatzstock gegen Muskelpartien eingesetzt, da gelindere Mittel sich bereits als wirkungslos erwiesen hatten.
Zu Frage 11:
Aufgrund des § 2 Zi. 1, 2 und 3 Waffengebrauchsgesetz 1969 wurden Dienstwaffen durch die Beamten zum Einsatz gebracht.
Zu Frage 12:
Es wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 1999/J vom 07.07.2009 (2012/AB XXIV. GP) verwiesen (Antworten 15 und 16).
Zu Frage 13:
Nach Auskunft der Bundespolizeidirektion Linz stimmen sie nicht.
Zu Frage 14:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.
Zu Frage 15:
In der Grundausbildung umfasst der Lehrgegenstand „Angewandte Psychologie“ 40 Unterrichtseinheiten; darüber hinaus werden in den Gegenständen „Kommunikation und Konfliktmanagement“, „Berufsethik“, „Gesellschaftslehre“ und „Menschenrechte“ psychologische Inhalte vermittelt.
Zu Frage 16:
Den Spezialkräften werden psychologische Fortbildungsinhalte vermittelt.
Zu Frage 17:
Ja. Einsatztaktische Schulungen finden im Rahmen des Einsatztrainings statt. Einsatztechniken werden nach dem Einsatztrainer-Handbuch vermittelt.
Zu Frage 17 (2) – in der Anfrage als weitere Frage Nr. 17 gestellt:
Ja; aufgrund von laufenden Ermittlungen muss von einer weiteren Beantwortung dieser Frage Abstand genommen werden.
Zu Frage 18:
Der Herr Sicherheitsdirektor ist mit einer umfassenden Evaluierung des Einsatzes beauftragt. Da die Erkenntnisse aus den laufenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren in diese einfließen sollen, ist sie noch nicht abgeschlossen.
Zu Frage 19:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 20:
Nach Abschluss aller Ermittlungen und Verfahren wird ein allfälliges Fehlverhalten Gegenstand dienstrechtlicher Beurteilungen sein.
Zu Frage 21:
Bei der Polizei vorhandenes Videomaterial wurde der Staatsanwaltschaft übermittelt.
Zu Frage 22:
Seitens der Polizei wird auch hinkünftig die Strategie verfolgt werden, durch deeskalierende Maßnahmen die Ausübung von Zwangsmaßnahmen zu vermeiden, sofern dies zur Durchsetzung des gesetzlichen Auftrages noch möglich ist.