2757/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am  8. September 2009

GZ: BMG-11001/0228-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2754/J der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1:

Die rezeptfreie Abgabe der "Pille danach" muß meiner Meinung nach unter sorgfältiger Abwägung aller aktuellen gesundheitspolitischen und fachlichen Gesichtspunkte neu zur Debatte gestellt werden.

 

Unbestritten scheint mir in der fachlichen Diskussion, dass mit der „Pille danach“ nunmehr bei zeitgerechter Anwendung eine sehr wirksame, im Wirkungsmechanismus gut erforschte und nebenwirkungsarme Arzneispezialität für die Notfallkontrazeption zur Verfügung steht.


Entscheidend ist der niederschwellige rasche Zugang für die Mädchen und Frauen in schwierigen Situationen, da die „Pille danach“ umso verläßlicher wirkt, je früher sie nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr eingenommen wird. Unnötige zeitliche Hürden sind jedenfalls zu vermeiden. Auch die Tatsache, dass viele ApothekerInnen schon bisher die Notlage von Frauen auf Grund des kritischen Zeitfaktors in berechtigter Weise als Notfall eingestuft haben, überzeugt mich nicht als grundsätzliches Argument gegen die Bemühungen um Rezeptfreiheit der „Pille danach“.   

 

Frühere Widerstände waren um Befürchtungen entstanden, daß hier eine Methode der Notfallverhütung vor allem von jüngeren Frauen als empfehlenswerte Methode der regelmäßigen Kontrazeption mißverstanden werden könnte. Erfahrungen in anderen Ländern mit Rezeptfreiheit der „Pille danach“ scheinen mir nunmehr doch zu zeigen, daß derartige Bedenken unbegründet waren. Bei begleitender Information durch ApothekerIn oder ÄrztIn war im Gegenteil vermehrtes Interesse für geregelte Kontrazeption zu beobachten. Bei den betroffenen Frauen kam es nicht häufiger zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr und zuverlässige Verhütungsmethoden wurden auch nicht seltener angewendet.

Wichtig scheint mir die begleitende Information der Öffentlichkeit, daß die „Pille danach“ eine Methode der Notfallverhütung und keinesfalls eine Methode der regelmäßigen Kontrazeption ist. Ein weiteres Mißverständnis, nämlich die Verwechslung mit der sogenannten „Abtreibungspille“, konnte durch die wissenschaftliche Klärung des Wirkungsmechanismus der „Pille danach“ ausgeräumt werden.

 

Ich werde daher die zuständigen Gremien neuerlich mit der Rezeptfreiheit der „Pille danach“ befassen und speziell auch die neueste wissenschaftliche Literatur und die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern prüfen lassen.

 

Frage 2 und 3:

Ein niederschwelliger, rascher und kostengünstiger Zugang zu jeder Form eines Verhütungsmittels ist wünschenswert. Auch sind Aufklärung und Information über die Folgen und Risiken ungesschützten Geschlechtsverkehrs bereits im Jugendalter wichtig. Beides soll Mißverständnisse ausräumen und helfen die Zahl der ungewollten Schwangerschaften zu verringern.

 

 

Frage 4:

Ich verweise auf die Beantwortung der parl. Anfrage 2753/J durch die Bundesministerin für Frauen und öffentlicher Dienst.