2761/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0237-I/5/2009

Wien, am  8. September 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2852/J der Abgeordneten Dr. Graf, Harald Vilimsky und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Eingangs weise ich den Vorwurf des Missbrauchs von Steuergeldern zurück.

 

Fragen 1, 2 und 7:

Ich verweise zu diesen Fragen auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1298/J vom 5. Mai 2009.

 

Frage 3:

Im Zeitraum 1. Jänner bis 30. Juni 2009 wurden im Bundesministerium für Gesundheit € 100.147,76 für Öffentlichkeitsarbeit und Informationsmaßnahmen aufgewendet.


Frage 4:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3159/J (XXIII. GP) vom 10. März 2008 durch meine Amtsvorgängerin.

 

Frage 5:

Zu dieser Frage darf ich auf meine Ausführungen zur parlamentarischen Anfrage Nr. 561/J vom 2. März 2009 verweisen.

 

Frage 6:

Ich verweise auf meine Ausführungen zur parlamentarischen Anfrage Nr. 2866/J.

 

Fragen 8 bis 10:

Die selbstständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in privatrechtlicher Form ist keine Verwaltungstätigkeit, die der politischen Kontrolle iSd. Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegt. Daran ändert auch die Regelung des Art. 52 Abs. 2 B-VG nichts, die nur klarstellen wollte, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte Einrichtungen nur insoweit besteht, als der Bundesminister auf die Tätigkeit der ausgegliederten Einrichtung eine Ingerenzmöglichkeit besitzt (vgl. Kahl in Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht, RZ 28f. zu Art. 52 B-VG).

 

Fragen 11 und 12:

Transparenz und Bürgernähe sind mir wichtige Anliegen. Daher informiere ich die Bevölkerung regelmäßig über die Tätigkeit meines Ressorts. Dabei werden die Empfehlungen des Rechnungshofes als Maßstab für die praktische Umsetzung von Informationsmaßnahmen berücksichtigt.