2765/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.09.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
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(5-fach) |
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Frau Präsidentin des Nationalrates Parlament 1010 Wien |
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GZ: BMASK-10001/0337-I/A/4/2009 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2905/J der Abgeordneten Gartelgruber und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Fragen 1, 3 und 4:
Seit 1996 wird für Kinder von Bediensteten des Bundes ein Betriebskindergarten am Standort Rathausplatz 4 geführt. Der Kindergarten bietet ganzjährige, bedarfsorientierte Öffnungszeiten. Angeboten werden 3 Kinderstuben für Kinder im Alter von einem Jahr bis drei Jahre und 4 Familiengruppen für Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zur Schulpflicht. Genutzt wird dieses Angebot vor allem von Bundesbediensteten, die in räumlicher Nähe zum Kindergarten beschäftigt sind. Der Bund leistet als Dienstgeber mit der Schaffung und Förderung dieses Betriebskindergartens für die Bediensteten einen wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern.
Außerdem kann der „KIWI“ Bundesbetriebskindergarten mit Standort in der Radetzkystraße von Bediensteten der Zentralstelle des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz genutzt werden. Des Weiteren hat sich die Zentralstelle des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz an der Initiative des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie beteiligt, das im Rahmen einer Nachbarschaftskooperation eine Kinder-Ferienbetreuung für die Sommerferien ins Leben gerufen hat.
Weiters beabsichtigt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in Fortführung seiner familienfreundlichen Personalpolitik im Herbst 2009 als freiwillige Sozialleistung für seine Bediensteten einen steuerfreien Zuschuss für Kinderbetreuung in Form von Gutscheinen (im Sinne des § 3 Abs.1 Z 13 lit. b EStG 1988) einzuführen.
Frage 2:
Auf die Beantwortung der Fragen 11 und 12 der parlamentarischen Anfrage
Nr. 2224/J betreffend „Gender Mainstreaming“ wird verwiesen (Nr. 2091/AB).
Eine nähere Aufschlüsselung würde eine Durchforstung der gesamten Personalakten erfordern. Dies ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.
Fragen 5 bis 7:
Um den Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten zu decken, stellt die Bundesregierung für die Jahre 2008 bis 2010 insgesamt € 45 Mio. für den weiteren Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung. Für die Kindergartenjahre 2009 bis 2013 wird der halbtägige Besuch von privaten und öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen im letzten Jahr vor Schuleintritt ab 2009 kostenlos und ab 2010 verpflichtend sein, wofür weitere € 70 Mio. jährlich bereitgestellt werden.
Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden seit dem Jahr 2005 private, innovative Kinderbetreuungsangebote mit jährlich € 700.000,- gefördert, wobei die bedarfsgerechte Flexibilität der Betreuungseinrichtung besonders berücksichtigt wird. Geplant ist, diese Förderung auch für die betriebliche Kinderbetreuung und für die Betreuung durch Tagesmütter/-väter zu öffnen.
Mit freundlichen Grüßen