2766/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.09.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

BMWF-10.000/0232-Pers./Org.e/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 8. September 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2671/J-NR/2009 betreffend sprunghaft gestiegene Zahl von Tierversuchen an Schweinen, die die Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juli 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu dieser Anfrage ist zunächst festzustellen, dass mit der Vollziehung des Tierversuchs-gesetzes, BGBl. Nr. 501/1989, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2005, gemäß § 21 TVG der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung, der Bundesminister für Gesundheit, der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betraut sind. Die Beantwortung der gegenständlichen Anfrage bezieht sich nur auf jene Tierversuche, die im Vollziehungs-bereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung durchgeführt wurden.
Zu Fragen 1 bis 3:
Im Rahmen der veterinärmedizinischen Forschung wurde insbesondere an der Veterinärmedizinischen Universität Wien im Jahr 2008 eine deutlich gestiegene Anzahl von Schweinen (4.358 Schweine) für Projekte herangezogen. Die Steigerung ergibt sich nicht durch die vermehrte Durchführung von Tests, sondern vielmehr durch die Untersuchung und Behandlung von speziellen Tierkrankheiten.
Zu Frage 4:
Bei den Tierversuchen der Klinik für Schweine handelt es sich größtenteils um Überprüfungen der Wirksamkeit neuer (meist in anderen Ländern der EU oder für die Behandlung anderer Erkrankungen bereits zugelassenen) Vakzine und Medikamente zur Bekämpfung von häufigen infektiösen Erkrankungen (Ileitis, Schweinedysenterie, Mycoplasmose, PCV-2), Ebergeruch oder Mangelerscheinungen der Schweine in Zusammenarbeit mit Pharmafirmen. Diese Untersuchungen wurden in Schweinebetrieben durchgeführt, die in ihren Beständen erwiesene Probleme (serologisch bzw. am Schlachthof festgestellt) haben.
Da es sich um in Österreich noch nicht zugelassene Präparate handelte (z.B. Aivlosin, Circovac), war die Durchführung dieser Projekte im Rahmen von Tierversuchen notwendig, obwohl die Maßnahmen im Interesse der Schweine (zur Prophylaxe oder Behandlung) erfolgten.
Weitere Schweine wurden an der Klinik für Schweine für Grundlagenforschungsprojekte (z.B. Untersuchung von Endotoxin-bindenden Futterzusätzen, atopische Dermatitiden) sowie für die Aus- und Weiterbildung benötigt.
Zu Frage 5:
Alternativmethoden zur Feststellung
der Wirksamkeit von Vakzinen und Medikamenten unter alltäglichen Haltungsbedingungen
in alltäglichen und betroffenen Beständen gibt es nicht.
Gleiches gilt für die Untersuchung von neuen Präparaten an
Infektionsmodellen (Isosporose Grundlagenforschung) sowie der Rolle von
Hormonsystemen und dadurch bedingte Wechselwirkungen im Organismus. Selbstverständlich
sind im Vorfeld dieser Studien sowohl in vitro als auch in vivo Untersuchungen
zur Sicherheit und Verträglichkeit sowie zur Dosisfindung durch die Pharmafirmen
im Rahmen des Zulassungsverfahrens erfolgt bzw. lagen Ergebnisse aus in vitro
und in vivo Untersuchungen vor, die die Sinnhaftigkeit des Forschungsvorhabens
belegten.
In der Aus- und Weiterbildung findet das Erlernen von praktischen Fähigkeiten wo möglich im Rahmen von Behandlungen im Bestand oder an der Klinik statt. Dennoch müssen Tiere bereitgestellt werden, an denen Eingriffe grundsätzlich erlernt werden können, bevor Patiententiere herangezogen werden. Dies kann nur am Tier erfolgen.
Zu Frage 6:
Nach Auskunft der Veterinärmedizinischen
Universität Wien liegen bei all diesen Versuchen
Ergebnisse vor, die zu Verbesserungen in der Behandlung der entsprechenden
Krankheitsbilder führen werden. Insbesondere der Einsatz der neuen
Medikamente in den betroffenen Betrieben kam bereits der Gesundheit der behandelten
Tiere zugute.
Die Veterinärmedizinische Universität Wien
ersucht allerdings um Verständnis, dass diese Ergebnisse auf Grund von
geplanten Publikationen und Geheimhaltungspflichten derzeit nicht
offengelegt werden können.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.