2767/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.09.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

BMWF-10.000/0233-Pers./Org.e/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 8. September 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2672/J-NR/2009 betreffend sprunghaft gestiegene Zahl von Tierversuchen an Hamstern, die die Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juli 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu dieser Anfrage ist zunächst festzustellen, dass mit der Vollziehung des Tierversuchs-gesetzes, BGBl. Nr. 501/1989, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2005, gemäß § 21 TVG der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung, der Bundesminister für Gesundheit, der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betraut sind. Die Beantwortung der gegenständlichen Anfrage bezieht sich nur auf jene Tierversuche, die im Vollziehungs-bereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung durchgeführt wurden.
Zu Frage 1:
Im Rahmen von Forschungsprojekten wurde im Jahr 2008 an der Veterinärmedizinischen Universität Wien eine gegenüber 2007 gestiegene Anzahl von Hamstern (358 Hamster) für Tierversuche herangezogen. Hierbei handelte es sich um Untersuchungen betreffend Nervenleiden und Geisteskrankheiten des Menschen (Transmissible Spongiforme Enzephalopathie, TSE), durchgeführt in Zusammenarbeit mit Firmen.
Zu Frage 2:
Da TSE-Präparationen aus Gehirnhomogenat zurzeit die einzige Möglichkeit darstellen, aus-reichend hohe Titer zu gewinnen und die Untersuchung von Prionen-Infektiosität im Hamstermodell als der „Gold Standard“ anerkannt ist, gibt es für diese Untersuchungen keine Alter-nativen.
Zu Frage 3:
Nach Auskunft der Veterinärmedizinischen
Universität Wien liegen bei diesen Versuchen
Ergebnisse vor. Die Veterinärmedizinische Universität Wien ersucht
allerdings um Verständnis, dass diese Ergebnisse auf Grund von geplanten
Publikationen und Geheimhaltungspflichten derzeit nicht offengelegt werden
können.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.