2776/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                  Wien, am    September 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0149-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2728/J vom 9. Juli 2009 der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Das Bundesministerium für Finanzen ist bestrebt, den Gesetzesentwurf voraussichtlich bis Herbst 2009 zu einer Regierungsvorlage zu finalisieren. Ausschlaggebend für ein Inkraft-treten ist – neben der Notwendigkeit einer positiven parlamentarischen Beschlussfassung – die Dauer eines allenfalls neuerlich notwendigen Notifikationsverfahrens der Gesetzes-vorlage vor den EU-Behörden.

 

Zu 2.:

Das Bundesministerium für Finanzen hat sich auf Grund zahlreicher Veränderungen am heimischen Glücksspielmarkt dazu entschlossen, die Reform von Teilen des Glücksspiel-gesetzes vorzuschlagen, die seit langer Zeit im Hinblick auf eine Steigerung der Spielsucht-, Geldwäsche- und Kriminalitätsvorbeugung reformbedürftig sind. Dieses weit reichende und tief greifende Reformvorhaben hat eine Vielzahl von zum Teil sehr gegensätzlichen Stellungnahmen hervorgerufen. Die Analyse dieser Stellungnahmen erfolgte plangemäß und ist abgeschlossen.

 

Dem Bundesministerium für Finanzen ist bewusst, dass das Thema „Glücksspiel“ einen besonders sensiblen Marktbereich darstellt, in dem diese Reformen jedoch unumgänglich erscheinen. Gerade deshalb ist das Bundesministerium für Finanzen im Rahmen dieses Vorhabens besonders intensiv um einen breiten Konsens bemüht.

 

Zu 3. und 4.:

Die zahlreichen Stellungnahmen im Zuge des Begutachtungsverfahrens haben zu Änderungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf geführt, jedoch nicht im Bereich der wesentlichen Eckpfeiler des Entwurfs, die allesamt auf eine Kohärenz des österreichischen Glücksspielmarktes und auf eine Verstärkung der Spielsuchtvorbeugung sowie der Vorbeugung illegaler Glücksspiele abzielen. Da im Begutachtungsentwurf noch die Ergebnisse der Verhandlungen i.S.d. § 6 FAG 2008 fehlten, sind diese – nach Abschluss der Verhandlungen – zu ergänzen. Eine seriöse Darstellung von Änderungen zum Begutachtungsentwurf kann daher zurzeit noch nicht vorgenommen werden.

 

Zu 5.:

Das Bundesministerium für Finanzen verfügt hinsichtlich der Bemessungsgrundlagen von Glücksspielabgaben bislang nur über Erfahrungswerte im Bereich des konzessionierten Glücksspiels. Über Glücksspielanbieter, die hinkünftig Abgabenpflichten unterliegen könnten, liegen noch keine ausreichenden Daten vor.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.