278/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.01.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0206-Pr 1/2008
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 279/J-NR/2008
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Peter Fichtenbauer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Sicherheitsbericht 2007“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 7:
Nach § 93 Abs. 1 SPG hat die Bundesregierung dem National- und Bundesrat einen jährlichen Bericht über die innere Sicherheit zu erstatten. Eine Frist für die Vorlage des Sicherheitsberichtes ist im SPG nicht vorgesehen.
Der Sicherheitsbericht für das Jahr 2006 wurde Ende Dezember 2007 fertig gestellt, vom Ministerrat am 23. Jänner 2008 genehmigt, am 31. Jänner 2008 dem Parlament zugeleitet, vom Innenausschuss des Nationalrates – gemeinsam mit dem am 17. November 2006 im Parlament eingelangten Sicherheitsbericht 2005 – am 5. Februar 2008 behandelt und – wiederum gemeinsam mit dem Sicherheitsbericht 2005 – vom Bundesrat am 14. Februar 2008 und vom Plenum des Nationalrates am 11. März 2008 zur Kenntnis genommen. Eine Missachtung des Parlaments sollte durch die im Vergleich zu den Vorjahren spätere Fertigstellung des Sicherheitsberichtes keinesfalls zum Ausdruck gebracht werden.
Derzeit wird im Bundesministerium für Justiz (BMJ) an der Erstellung der Endfassung des BMJ-Teiles des Sicherheitsberichtes 2007 gearbeitet. Voraussichtlich wird der Sicherheitsbericht 2007 nach Genehmigung durch den Ministerrat im Jänner 2009 dem Parlament zugeleitet werden.
Die Fertigstellung des Sicherheitsberichtes 2007 hat sich im Wesentlichen deshalb verzögert, weil dem Bundesministerium für Justiz die zur Erstellung benötigten statistischen Daten zur Tätigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften später als in den Vorjahren zur Verfügung gestellt wurden (was wiederum zum Teil auf Systemumstellungen in Zusammenhang mit dem neuen Ermittlungsverfahren zurückgeht) und der BMJ-Teil des Sicherheitsberichtes – im Vergleich etwa zu den Sicherheitsberichten 2003 und 2004 – ein umfangreicheres Datenmaterial enthält, sodass eine Vorlage bis Oktober 2008 nicht möglich war.
Allerdings wird eingeräumt, dass die späte Vorlage des Sicherheitsberichtes nicht befriedigend ist. Für den Sicherheitsbericht 2008 strebt das Bundesministerium für Justiz ein deutlich früheres Fertigstellungsdatum an.
. Jänner 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)