2780/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz


Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0193-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2704/J-NR/2009

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Harald Vilimsky und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Förderungen für Amnesty International“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die österreichische Justiz ist sich ihrer in einem demokratischen Rechtsstaat unverzichtbaren Funktion für den Schutz der allgemeinen Menschenrechte bewusst und daher bestrebt, über strafrechtliche Anklagen und zivilrechtliche Ansprüche auf der Basis der Gesetze fair, unparteiisch, unbeeinflusst und unter Wahrung der Grundrechte zu entscheiden. Dazu gehört auch, gerade die Anliegen der Schwachen und Schwächsten unserer Gesellschaft sorgsam zu behandeln. Jede Kritik, mit der Zweifel an einer diesen Grundsätzen verpflichteten Verfahrensführung aufgezeigt werden, wird daher offen und im Sinn einer konstruktiven Anregung zu erforderlichen Verbesserungen aufgenommen.

Die Richter/-innen und Staatsanwälte/-innen haben ebenso wie alle anderen Justizangehörigen in ihrem Berufsalltag eine Vielzahl von Herausforderungen im Zusammenhang mit Personen unterschiedlicher Herkunft, Bildung sowie sozialer und wirtschaftlicher Stellung zu bewältigen. Durch unterschiedlichste Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung soll den Mitarbeitern/-innen jenes Wissen vermittelt werden, das sie in die Lage versetzt, alle diese Personen fair und unvoreingenommen zu behandeln. Neben zahlreichen Weiterbildungsangeboten, mit denen Einblicke in die Regeln und Traditionen anderer Gesellschaften vermittelt und kultursensibler Umgang gefördert werden, wie etwa mit den Seminaren „Begegnung mit dem Islam“, „Menschen verstehen – Menschen befragen“, „Andere Länder, andere Sitten – Vordergründiges und Hintergründiges zu fremden Kulturkreisen“, befasst sich auch das verpflichtende Ausbildungsangebot für die künftigen Richter/-innen und Staatsanwälte/-innen im Rahmen der Grundrechtsvermittlung mit der Bekämpfung von Diskriminierungen.

Die im Amnesty International Report 2009 angeführten Einzelfälle wurden und werden vom Bundesministerium für Justiz eingehend untersucht.

Zu 2 bis 7:

Amnesty International hat vom Justizressort in den letzten Jahren keine Förderungen erhalten.

Das Bundesministerium für Justiz greift jedoch das durch den Amnesty International Report 2009 zum Ausdruck gebrachte Angebot, mit der Justiz in einen konstruktiven Dialog zu treten, gerne auf. Eine an Amnesty International gerichtete und auf die im Report 2009 angeführten Vorwürfe Bezug nehmende Stellungnahme steht unmittelbar vor ihrer Fertigstellung.

. September 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)