2781/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0194-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2727/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die unzureichende Förderung von Organisationen im Bereich der juristischen und psychosozialen Prozessbegleitung durch das Bundesministerium für Justiz“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:


Zu 1:

Die Einrichtungen, die derzeit zur Durchführung psychosozialer und juristischer Prozessbegleitung gefördert werden, haben ihren Sitz in folgenden Bundesländern:

Wien                                                                    8     Einrichtungen

Niederösterreich                                                5     Einrichtungen

Oberösterreich                                                 10     Einrichtungen

Salzburg                                                              4     Einrichtungen

Tirol                                                                      5     Einrichtungen

Vorarlberg                                                           1     Einrichtung

Kärnten                                                                4     Einrichtungen

Steiermark                                                          8     Einrichtungen

Burgenland                                                         2     Einrichtungen

 

Weiters bieten der „Weisse Ring“ bundesweit und „Die Möwe“ in den Bundesländern Wien und Niederösterreich Prozessbegleitung an.

Zu 2:

Das Budget des Bundesministeriums für Justiz für juristische und psychosoziale Prozessbegleitung betrug im Jahr 2008 4,500.000 Euro.

Zu 3:

Die tatsächlichen Ausgaben des Bundesministeriums für Justiz für juristische und psychosoziale Prozessbegleitung betrugen im Jahr 2008 4,487.875,43 Euro.

Zu 4:

Das Budget des Bundesministeriums für Justiz für juristische und psychosoziale Prozessbegleitung beträgt im Jahr 2009 5,000.000 Euro.

Zu 5:

Im Jahr 2008 wurde insgesamt 2.829 Opfern psychosoziale und juristische Prozessbegleitung gewährt, wobei sich deren Bertreuung auf die unter Punkt 1 angeführten Einrichtungen wie folgt verteilt:

Wien                                                                  846  Personen

Niederösterreich                                              251  Personen

Oberösterreich                                                 330  Personen

Salzburg                                                            174  Personen

Tirol                                                                    255  Personen

Vorarlberg                                                         153  Personen

Kärnten                                                              135  Personen

Steiermark                                                        340  Personen

Burgenland                                                         43   Personen

 

Weiters wurde Prozessbegleitung vom „Weissen Ring“ bundesweit 171 Personen und von „Der Möwe“ in Wien und Niederösterreich 131 Personen gewährt.

Zu 6:

Diese Frage kann derzeit noch nicht beantwortet werden, weil das Ergebnis aller Abrechnungen für das 2. Quartal 2009 noch nicht vorliegt.

Zu 7 und 8:

Im Bundesvoranschlag für die Jahre 2009 und 2010 sind für Opferhilfe jeweils fünf Millionen Euro – somit jeweils um 500.000 Euro mehr als im Jahre 2008 – budgetiert. Damit sollen sowohl die auf Grund des Ansteigens der Anzahl der Fälle entstandenen Mehraufwendungen als auch die Gewährung psychosozialer Prozessbegleitung im Zivilverfahren abgedeckt werden. Für Prozessbegleitungen in Zivilverfahren wurden dem Bundesministerium für Justiz keine darüber hinausgehenden Mittel zugewiesen.

Zu 9 und 13:

Das Bundesministerium für Justiz hat versucht, eine möglichst realistische Einschätzung der mit dem ursprünglichen Gesetzesvorhaben verbundenen Mehrkosten vorzunehmen, obwohl dazu keinerlei Erfahrungswerte vorlagen. Die in der Anfrage genannte und in den Materialien enthaltene Zahl basierte allerdings auf einem letztlich in dieser Form von den gesetzgebenden Organen nicht beschlossenen Gesetzesentwurf. Nach diesem Entwurf hätte in Zivilverfahren wie in Strafverfahren sowohl juristische als auch psychosoziale Prozessbegleitung möglich sein sollen. Tatsächlich ist nun im § 73b ZPO nur eine betragsmäßig begrenzte psychosoziale Prozessbegleitung vorgesehen. Die angesprochene Kostenschätzung in den Materialien entspricht daher nicht der nunmehr geltenden Rechtslage.

Im Übrigen darf ich auf die Beantwortung der Fragepunkte 7 und 8 hinweisen. Die finanzielle Gesamtsituation lässt höhere Ausgaben als in den Bundesfinanzgesetzen für 2009 und 2010 vorgesehen nicht zu.

Zu 10:

Die Mittel, die der Gesetzgeber dem Bundesministerium für Justiz für Opferhilfe zuweist, werden den Opferhilfeeinrichtungen zugeteilt, um den bei diesen bestehenden Bedarf nach Möglichkeit abzudecken.

Zu 11:

Es ist in Aussicht genommen, dem Trägerverein Kinderschutzzentrum WIGWAM eine Nachtragsförderung zu gewähren. Das Inkrafttreten des Bundesfinanzgesetzes 2009 mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2009 musste vor der Entscheidung allerdings abgewartet werden.

Zu 12:

Das Bundesministerium für Justiz ist bemüht, dafür Sorge zu tragen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel treffsicher auf jene Opferhilfeeinrichtungen, die einen Vertrag zur Gewährung von Prozessbegleitungen haben, aufgeteilt werden. Über die zur Verfügung stehenden Mittel hinaus kann eine Finanzierung allerdings naturgemäß nicht erfolgen.

. September 2009


(Mag. Claudia Bandion-Ortner)