2783/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.290/0134-I/4/2009

Wien, am 08. September 2009

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Juli 2009 unter der Nr. 2848/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend "Rechtswidrige Werbung unter dem Deckmantel der Öffentlichkeits­arbeit" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 7:

Ø      In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit in Ihrem Ressort sowie den ausgelagerten Behörden, unterstellten Organisationen und nachgeord­neten Dienststellen im Jahre 2007?

Ø      In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit in Ihrem Ressort sowie den ausgelagerten Behörden, unterstellten Organisationen und nachgeord­neten Dienststellen im Jahre 2008?

Ø      In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit in Ihrem Ressort sowie den ausgelagerten Behörden, unterstellten Organisationen und nachgeord­neten Dienststellen im Jahre 2007?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1294/J.

 

Zu Frage 3:

Ø      In welcher Höhe belaufen sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit in Ihrem Res­sort sowie den ausgelagerten Behörden, unterstellten Organisationen und nach­geordneten Dienststellen in diesem Jahr bis dato?

 

Für die Öffentlichkeitsarbeit (exkl. Inserate, siehe Pkt. 6) in der Zeit zwischen 1. Jän­ner 2009 bis einschließlich 30.6.2009 belaufen sich die Kosten auf insgesamt € 28.722,--.

 

Zu Frage 4:

Ø      In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Werbeschaltungen in Ihrem Ressort sowie den ausgelagerten Behörden, unterstellten Organisationen und nachgeord­neten Dienststellen im Jahr 2007 in diversen Zeitungen und Journalen, gegliedert nach Zeitungs- und Journalbezeichnungen?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3156/J (XXIII. GP).

 

Zu Frage 5:

Ø      In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Werbeschaltungen in Ihrem Ressort sowie den ausgelagerten Behörden, unterstellten Organisationen und nachgeord­neten Dienststellen im Jahr 2008 in diversen Zeitungen und Journalen, gegliedert nach Zeitungs- und Journalbezeichnungen?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 558/J.

 

Zu Frage 6:

Ø      In welcher Höhe belaufen sich die Kosten für Werbeschaltungen in Ihrem Ressort sowie den ausgelagerten Behörden, unterstellten Organisationen und nachgeord­neten Dienststellen in diesem Jahr bis dato in diversen Zeitungen und Journalen, gegliedert nach Zeitungs- und Journalbezeichnungen?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2862/J.


Zu den Fragen 8 bis 10:

Ø      In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit der Unterneh­men welche im mehrheitlichen Eigentum des Bundes stehen und durch Ihr Minis­terium verwaltet werden im Jahre 2007?

Ø      In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit der Unterneh­men welche im mehrheitlichen Eigentum des Bundes stehen und durch Ihr Minis­terium verwaltet werden im Jahre 2008?

Ø      In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit der Unterneh­men welche im mehrheitlichen Eigentum des Bundes stehen und durch Ihr Minis­terium verwaltet werden in diesem Jahr bis dato?

 

Die selbstständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in privatrechtlicher Form ist keine Verwaltungstätigkeit, die der politischen Kontrolle iSd. Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegt. Daran ändert auch die Regelung des Art. 52 Abs. 2 B-VG nichts, die nur klarstellen wollte, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte Einrich­tungen nur insoweit besteht, als der Bundesminister auf die Tätigkeit der ausgeglie­derten Einrichtung eine Ingerenzmöglichkeit besitzt (vgl. Kahl in Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht, RZ 28f. zu Art. 52 B-VG).

 

Zu den Fragen 11 und 12:

Ø      Stehen Sie als Regierungsmitglied für Transparenz und Bürgernähe?

Ø      Wenn ja, was werden Sie tun, um die Forderungen der Volksanwaltschaft und des Rechnungshofes umzusetzen?

 

Transparenz und Bürgernähe ist mir ein wichtiges Anliegen. Daher informiere ich die Bevölkerung regelmäßig über die Tätigkeit meines Zuständigkeitsbereiches. Dabei werden die Empfehlungen des Rechnungshofes als Maßstab für die praktische Um­setzung von Informationsmaßnahmen berücksichtigt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen