2784/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.09.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.290/0131-I/4/2009

Wien, am 08. September 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Juli 2009 unter der Nr. 2875/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend die Einrichtung von betrieblichen Kinderbetreuungsstätten im öffentl­ichen Dienst gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 3 und 4:

Ø      In welcher Weise hat sich Ihr Ressort bisher mit dem Thema der Kinderbetreuung hinsichtlich der Bediensteten des Bundes beschäftigt?

Ø      Wurden konkrete Initiativen gesetzt, um den Bediensteten eine Betreuung ihrer Kinder in räumlicher Nähe zum Arbeitsplatz zu ermöglichen?

Ø      Wenn ja, welche?

 

Seit 1996 wird für Kinder von Bediensteten des Bundeskanzleramtes und anderer Bundesdienststellen ein „Betriebskindergarten“ am Standort Rathausplatz 4 geführt. Der Kindergarten bietet ganzjährige, bedarfsorientierte Öffnungszeiten. Angeboten werden 3 Kinderstuben für Kinder im Alter von 1 Jahr bis 3 Jahre und 4 Familien­gruppen für Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zur Schulpflicht. Genutzt wird dieses Angebot vor allem von Bundesbediensteten, die in räumlicher Nähe zum Kindergar­ten beschäftigt sind. Das Bundeskanzleramt leistet als Dienstgeber mit der Schaffung und Förderung dieses Betriebskindergartens für die Bediensteten einen wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern.

 

Als weitere Initiative wurde im Rahmen einer Nachbarschaftskooperation zwischen dem Bundeskanzleramt und den übrigen am Minoritenplatz gelegenen Ressorts eine Kinder-Ferienbetreuung ins Leben gerufen. Beteiligt sind das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, das Bundesministerium für Inneres, das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, die Österreichische Präsidentschaftskanzlei und das Bundeskanzleramt. Angeboten wird eine Betreuung in den Sommerferien (max. 4 Wochen), in den Weihnachtsferien, in den Semesterferien und in den Osterferien (Karwoche) für Kinder der Bediensteten der zuvor genannten Ressorts ab dem 3. Le­bensjahr bis zum maximal 14. Lebensjahr.

 

Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass mit der im Jahre 2004 erfolgten gesetzlichen Verankerung der Telearbeit in den Dienstrechten eine weitere wichtige Maßnahme zur flexibleren Kinderbetreuung geschaffen wurde.

 

Die bisher mit dieser Form der Dienstflexibilisierung gemachten positiven Erfahrungen zeigen sich nicht nur in einer höheren Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Übernahme von mehr Eigenverantwortung, sondern vor allem auch in der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und in der geringeren Fluktuation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch den aus der Telearbeit gewonnenen Attraktivitätszuwachs.

 

Zu Frage 2:

Ø      Wie viele Bundesbedienstete sind, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Standor­ten Eltern von minderjährigen Kindern?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2221/J. Eine nähere Aufschlüsselung würde eine Durchforstung der gesamten Personalakte erfor­dern. Dies ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

Ø      Wäre ihr Ressort grundsätzlich bereit, die Einrichtung von Kinderbetreuungsein­richtungen an Standorten von Dienststellen des Bundes, eventuell in Zusammen­arbeit mit den Ländern und Standortgemeinden zu unterstützen?

Ø      Wenn ja, bestünde die Möglichkeit, noch im Jahr 2009 einen Probelauf in einer Dienststelle zu starten?

Ø      Wenn nein, mit welcher Begründung?

 

Zunächst verweise ich auf die Beantwortung der voranstehenden Fragen, aus der sich ergibt, dass für den Bedarf des Bundeskanzleramtes und der nahegelegnen Bundesdienststellen ein solcher Bedarf bereits vollständig abgedeckt ist.

 

Um generell den Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten zu decken, stellt die Bun­desregierung für die Jahre 2008 bis 2010 insgesamt € 45 Mio. für den weiteren Aus­bau von Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung. Für die Kindergartenjahre 2009 bis 2013 wird der halbtägige Besuch von privaten und öffentlichen Kinderbe­treuungseinrichtungen im letzten Jahr vor Schuleintritt ab 2009 kostenlos und ab 2010 verpflichtend sein, wofür weitere € 70 Mio. jährlich bereitgestellt werden.

 

Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden seit dem Jahr 2005 private, innovative Kinderbetreuungsangebote mit jährlich € 700.000,- geför­dert, wobei die bedarfsgerechte Flexibilität der Betreuungseinrichtung besonders berücksichtigt wird. Geplant ist, diese Förderung auch für die betriebliche Kinderbe­treuung und für die Betreuung durch Tagesmütter/-väter zu öffnen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen