2785/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.09.2009
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen
haben am 10. Juli 2009 unter der Zl. 2736/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Einsparungspläne bei den Bundesbediensteten auf
Kosten von Frauen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Mit Stichtag 1. Juli 2009 waren im Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) 634 weibliche und 676 männliche Bedienstete beschäftigt.
Zu Frage 2:
Gerechnet in Vollbeschäftigungsäquivalenten (VBÄ) waren im BMeiA mit Stichtag
1. Juli 2009 insgesamt 615,43 weibliche und 675,63 männliche Bedienstete beschäftigt.
Zu Frage 3:
Mit Stichtag 1. Juli 2009 hatten im BMeiA insgesamt 175 Bedienstete (102 weibliche
und 73 männliche Bedienstete) befristete Dienstverträge.
Zu Frage 4:
Mit Stichtag 1. Juli 2009 waren im BMeiA insgesamt 29 Bedienstete (12 weibliche und
17 männliche Bedienstete) als Karenzersatzkräfte beschäftigt.
Zu Frage 5:
Mit Stichtag 1. Juli 2009 waren im BMeiA 68 Mitarbeiterinnen karenziert oder auf
Urlaub gemäß Mutterschutzgesetz. Für diesen Mitarbeiterinnenkreis wurden
29 Karenzersatzkräfte eingestellt. Mehr Karenzurlaubs-Ersatzkräfte konnten nicht
eingestellt werden, da die VBÄ-Zahl ausgeschöpft ist.
Zu Frage 6:
Sofern die im Personalplan 2009 gemäß dem Bundesfinanzgesetz 2009 festgelegten
Zielvorgaben unter gleichzeitiger Einhaltung der budgetierten Ausgaben nicht
überschritten werden, wird das BMeiA unter Berücksichtigung der speziellen
Erfordernisse Karenzvertretungen einstellen.
Zu Frage 7:
Die zeitlich befristeten Verträge können bei Erfüllung der Zielvorgaben und der
jeweiligen Arbeitserfolge weiter verlängert werden, da das BMeiA diese bereits im Zuge
der Personalplanung für die Jahre 2009 und 2010 berücksichtigt hat und die im
Personalplan 2009 gemäß dem Bundesfinanzgesetz 2009 festgelegte ausgabenwirksame
Personalkapazität nicht überschritten wird.
Zu Frage 8:
Entsprechend den Vorgaben der Bundesregierung und dem Regierungsprogramm für die
XXIV. Gesetzgebungsperiode wird das BMeiA auch unter Einhaltung des Personalplans
2009 jede zweite Ruhestandsversetzung bzw. Pensionierung nicht nachbesetzen.
Konkrete Zahlen bzw. eine seriöse Prognose für das Jahr 2009 können derzeit noch nicht
genannt werden, da die Anträge zur Ruhestandsversetzung bzw. Pensionierung noch bis
kurz vor Ende des Jahres 2009 einlangen können.
Zu den Fragen 9 und 10:
Die Bundesregierung hat am 16. Dezember 2008 einen Aufnahmestopp mit einigen
begründeten Ausnahmen bis Inkrafttreten des Personalplanes 2009 beschlossen.
Ausgenommen vom Aufnahmestopp waren etwa Aufnahmen, für die das Verfahren
bereits abgeschlossen war.
In meinem Ressort wurden im ersten Halbjahr 2009 insgesamt 22 Personen eingestellt,
hievon sind 14 weiblich. Da unter Berücksichtigung dieser Aufnahmen, die nach bereits
2008 durchgeführten Aufnahmeverfahren erfolgt waren, der VBÄ-Rahmen im BMeiA
ausgeschöpft war, war keine Planstelle länger als drei Monate zur Nachbesetzung frei.