2785/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.09.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen

haben am 10. Juli 2009 unter der Zl. 2736/J-NR/2009 an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend „Einsparungspläne bei den Bundesbediensteten auf

Kosten von Frauen“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Mit Stichtag 1. Juli 2009 waren im Bundesministerium für europäische und internationale

Angelegenheiten (BMeiA) 634 weibliche und 676 männliche Bedienstete beschäftigt.

Zu Frage 2:

Gerechnet in Vollbeschäftigungsäquivalenten (VBÄ) waren im BMeiA mit Stichtag

1. Juli 2009 insgesamt 615,43 weibliche und 675,63 männliche Bedienstete beschäftigt.

Zu Frage 3:

Mit Stichtag 1. Juli 2009 hatten im BMeiA insgesamt 175 Bedienstete (102 weibliche

und 73 männliche Bedienstete) befristete Dienstverträge.


Zu Frage 4:

Mit Stichtag 1. Juli 2009 waren im BMeiA insgesamt 29 Bedienstete (12 weibliche und

17 männliche Bedienstete) als Karenzersatzkräfte beschäftigt.

Zu Frage 5:

Mit Stichtag 1. Juli 2009 waren im BMeiA 68 Mitarbeiterinnen karenziert oder auf

Urlaub gemäß Mutterschutzgesetz. Für diesen Mitarbeiterinnenkreis wurden

29 Karenzersatzkräfte eingestellt. Mehr Karenzurlaubs-Ersatzkräfte konnten nicht

eingestellt werden, da die VBÄ-Zahl ausgeschöpft ist.

Zu Frage 6:

Sofern die im Personalplan 2009 gemäß dem Bundesfinanzgesetz 2009 festgelegten

Zielvorgaben unter gleichzeitiger Einhaltung der budgetierten Ausgaben nicht

überschritten werden, wird das BMeiA unter Berücksichtigung der speziellen

Erfordernisse Karenzvertretungen einstellen.

Zu Frage 7:

Die zeitlich befristeten Verträge können bei Erfüllung der Zielvorgaben und der

jeweiligen Arbeitserfolge weiter verlängert werden, da das BMeiA diese bereits im Zuge

der Personalplanung für die Jahre 2009 und 2010 berücksichtigt hat und die im

Personalplan 2009 gemäß dem Bundesfinanzgesetz 2009 festgelegte ausgabenwirksame

Personalkapazität nicht überschritten wird.

Zu Frage 8:

Entsprechend den Vorgaben der Bundesregierung und dem Regierungsprogramm für die

XXIV. Gesetzgebungsperiode wird das BMeiA auch unter Einhaltung des Personalplans

2009 jede zweite Ruhestandsversetzung bzw. Pensionierung nicht nachbesetzen.

Konkrete Zahlen bzw. eine seriöse Prognose für das Jahr 2009 können derzeit noch nicht

genannt werden, da die Anträge zur Ruhestandsversetzung bzw. Pensionierung noch bis

kurz vor Ende des Jahres 2009 einlangen können.


Zu den Fragen 9 und 10:

Die Bundesregierung hat am 16. Dezember 2008 einen Aufnahmestopp mit einigen

begründeten Ausnahmen bis Inkrafttreten des Personalplanes 2009 beschlossen.

Ausgenommen vom Aufnahmestopp waren etwa Aufnahmen, für die das Verfahren

bereits abgeschlossen war.

In meinem Ressort wurden im ersten Halbjahr 2009 insgesamt 22 Personen eingestellt,

hievon sind 14 weiblich. Da unter Berücksichtigung dieser Aufnahmen, die nach bereits

2008 durchgeführten Aufnahmeverfahren erfolgt waren, der VBÄ-Rahmen im BMeiA

ausgeschöpft war, war keine Planstelle länger als drei Monate zur Nachbesetzung frei.