2787/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.09.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen
haben am
10. Juli 2009 unter der Zl. 2795/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend „die
Rückstellung von Archivmaterial durch Sergej Lawrow" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Seit der Öffnung
der Militärarchive in Russland in den neunziger Jahren war es ein Anliegen
verschiedener österreichischer Institutionen und Ministerien dieses
Material nach Österreich
zurückzuholen, wobei das Außenministerium die Koordination
übernahm. Nachdem 1998 auf
Basis eines „Föderalen Gesetzes über die infolge des Zweiten
Weltkriegs in die UdSSR
verbrachten und sich im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation
befindenden
Kulturgüter" der Russischen Föderation eine Rechtsgrundlage
geschaffen war und die
österreichischen Materialien identifiziert wurden, konnte per
Regierungsbeschluss im
Mai 2003 ein offizieller Anspruch der Republik Österreich geltend gemacht
werden. Seither
sind die zuständigen Fachabteilung des Außenministeriums in enger
Absprache mit der
Österreichischen Botschaft in Moskau und dem Österreichischen
Staatsarchiv bemüht, eine
vollständige Restitution aller Archivmaterialien herbeizuführen. Die
vorliegende Restitution
stellt einen ersten Schritt und wesentlichen Erfolg langjähriger
Verhandlungen und
Interventionen auf allen Ebenen der österreichischen Außenpolitik
dar.
Zu Frage 1:
Das Gewicht betrug etwa 8,5 Tonnen.
Zu den Fragen 2 bis 5 und 7 bis 10:
Das von Russland
zurückgestellte Archivmaterial wurde am 15. Juni 2009 an das
Österreichische Staatsarchiv
übergeben. Dort wird das Aktenmaterial in den nächsten Monaten
durch Fachleute einer detaillierten Sichtung unterzogen. Die weitere
Vorgangsweise obliegt
dem Österreichischen Staatsarchiv und
fallt nicht in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts.
Zu Frage 6:
Beim
übergebenen Material handelt es sich um von den Nationalsozialisten in den
Jahren 1938
bis 1945 entwendetes
Schriftgut aus staatlichem (z.B. Akten des Bundeskanzleramtes) und
privatem Besitz (z.B. Univ. Prof. Dr.
Ludwig Mises), sowie aus dem Besitz von Vereinigungen
oder Institutionen (z.B. Generalsekretariat der Vaterländischen Front,
Bund „Blauer Adler" zur
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Dekanat der Medizinischen Fakultät der
Wiener Universität).
Zu Frage 11:
Für den Herbst
dieses Jahres ist geplant, im Rahmen eines gemeinsamen Festakts des
Bundesministeriums für
europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) und des
Österreichischen Staatsarchivs eine breite Öffentlichkeit über
die Rückstellung des
Archivmaterials zu informieren, sowie allen Beteiligten für ihre
Unterstützung zu danken.
Zu den Fragen 12 bis 17:
Bei
den am 15. Juni zurückgekehrten Akten handelt es sich zum
überwiegenden Teil um jene
Anfang der 90er Jahre
im Laufe der Öffnung der russischen Archive identifizierten
österreichischen Archivmaterialien, welche Österreich offiziell 2003
auf Basis einer
entsprechenden russischen Verordnung beansprucht hat. Die Materialien werden in
den
kommenden Monaten gesichtet und noch
fehlende Materialien werden in die Verhandlungen
mit der russischen Seite eingebracht.
Die bisherigen und
laufenden Verhandlungen erfolgten unter Federführung des BMeiA mit
fachlicher Unterstützung des Österreichischen Staatsarchivs und enger
Einbindung der
Österreichischen Botschaft in Moskau. In allen bilateralen politischen
Terminen mit der
Russischen Föderation wurden die guten österreichisch-russischen
Beziehungen zu Gunsten
einer raschen Abwicklung der Restitution
verwendet, so auch im Rahmen meines Treffens mit
Außenminister Sergej Lawrow am 23. Juni dieses Jahres.
Ich
werde mich auch weiterhin für die vollständige Restitution aller
Archiv- und Kulturgüter
österreichischer Provenienz aus der Russischen Föderation einsetzen.