2787/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.09.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben am
10. Juli 2009 unter der Zl. 2795/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „die Rückstellung von Archivmaterial durch Sergej Lawrow" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Seit der Öffnung der Militärarchive in Russland in den neunziger Jahren war es ein Anliegen
verschiedener österreichischer Institutionen und Ministerien dieses Material nach Österreich
zurückzuholen, wobei das Außenministerium die Koordination übernahm. Nachdem 1998 auf
Basis eines „Föderalen Gesetzes über die infolge des Zweiten Weltkriegs in die UdSSR
verbrachten und sich im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation befindenden
Kulturgüter" der Russischen Föderation eine Rechtsgrundlage geschaffen war und die
österreichischen Materialien identifiziert wurden, konnte per Regierungsbeschluss im
Mai 2003 ein offizieller Anspruch der Republik Österreich geltend gemacht werden. Seither
sind die zuständigen Fachabteilung des Außenministeriums in enger Absprache mit der
Österreichischen Botschaft in Moskau und dem Österreichischen Staatsarchiv bemüht, eine
vollständige Restitution aller Archivmaterialien herbeizuführen. Die vorliegende Restitution
stellt einen ersten Schritt und wesentlichen Erfolg langjähriger Verhandlungen und
Interventionen auf allen Ebenen der österreichischen Außenpolitik dar.


Zu Frage 1:

Das Gewicht betrug etwa 8,5 Tonnen.

Zu den Fragen 2 bis 5 und 7 bis 10:

Das von Russland zurückgestellte Archivmaterial wurde am 15. Juni 2009 an das
Österreichische Staatsarchiv übergeben. Dort wird das Aktenmaterial in den nächsten Monaten
durch Fachleute einer detaillierten Sichtung unterzogen. Die weitere Vorgangsweise obliegt
dem Österreichischen Staatsarchiv und fallt nicht in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts.

Zu Frage 6:

Beim übergebenen Material handelt es sich um von den Nationalsozialisten in den Jahren 1938
bis 1945 entwendetes Schriftgut aus staatlichem (z.B. Akten des Bundeskanzleramtes) und
privatem Besitz (z.B. Univ. Prof. Dr. Ludwig Mises), sowie aus dem Besitz von Vereinigungen
oder Institutionen (z.B. Generalsekretariat der Vaterländischen Front, Bund „Blauer Adler" zur
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Dekanat der Medizinischen Fakultät der Wiener Universität).

Zu Frage 11:

Für den Herbst dieses Jahres ist geplant, im Rahmen eines gemeinsamen Festakts des
Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) und des
Österreichischen Staatsarchivs eine breite Öffentlichkeit über die Rückstellung des
Archivmaterials zu informieren, sowie allen Beteiligten für ihre Unterstützung zu danken.


Zu den Fragen 12 bis 17:

Bei den am 15. Juni zurückgekehrten Akten handelt es sich zum überwiegenden Teil um jene
Anfang der 90er Jahre im Laufe der Öffnung der russischen Archive identifizierten
österreichischen Archivmaterialien, welche Österreich offiziell 2003 auf Basis einer
entsprechenden russischen Verordnung beansprucht hat. Die Materialien werden in den
kommenden Monaten gesichtet und noch fehlende Materialien werden in die Verhandlungen
mit der russischen Seite eingebracht.

Die bisherigen und laufenden Verhandlungen erfolgten unter Federführung des BMeiA mit
fachlicher Unterstützung des Österreichischen Staatsarchivs und enger Einbindung der
Österreichischen Botschaft in Moskau. In allen bilateralen politischen Terminen mit der
Russischen Föderation wurden die guten österreichisch-russischen Beziehungen zu Gunsten
einer raschen Abwicklung der Restitution verwendet, so auch im Rahmen meines Treffens mit
Außenminister Sergej Lawrow am 23. Juni dieses Jahres.

Ich werde mich auch weiterhin für die vollständige Restitution aller Archiv- und Kulturgüter
österreichischer Provenienz aus der Russischen Föderation einsetzen.