2789/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.09.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 10. September 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0290-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2835/J betreffend „Wasserschäden in der Albertina“, welche die Abgeordneten Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juli 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Es wurde sichergestellt, dass den unabhängigen Sachverständigen, die die Wassereinbrüche in der Albertina untersuchen sollen, keine an Planung, Errichtung und örtlicher Bauaufsicht des Tiefspeichers der Albertina Beteiligten angehören. Zusätzlich wurde ein Antrag auf gerichtliche Beweissicherung gemäß § 384 ZPO gestellt.


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchungen der unabhängigen Sachver-ständigen wurden von Burghauptmann Beer in einem Interview mit der APA und in einer öffentlichen Pressekonferenz mit Albertina-Direktor Schröder und Burghauptmann Beer am 11. August 2009 bekannt gegeben. Selbstverständlich wird die Öffentlichkeit über allfällige neue Erkenntnisse ebenso informiert werden.

 

 

Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

 

Ich sehe keine Schuld der Burghauptmannschaft Österreich und damit von Burghauptmann Beer für den Wassereintritt im Tiefspeicher der Albertina. Hingegen ist es Aufgabe der Burghauptmannschaft Österreich, den Schaden zu untersuchen und bauliche Sicherheitsmaßnahmen festzulegen.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die Ergebnisse der Untersuchungen durch die unabhängigen Sachverständigen ergaben eine Beschädigung der Isolierschicht im Zuge des nachträglichen Einbaus des Robots.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Die Kompetenzen der Burghauptmannschaft Österreich werden durch Fehler der bauausführenden Firmen nicht berührt.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Die Kosten der baulichen Sanierung werden voraussichtlich von den Versicherungen der beteiligten Firmen getragen oder im Regressweg hereingebracht werden.


Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Die Errichtung des Tiefspeichers in der Albertina erfolgte im Rahmen eines Generalunternehmerauftrags an die Fa. Porr AG, die örtliche Bauaufsicht hatte ISP -das Ingenieurbüro Schickl & Partner. Es fanden aber nach der Errichtung weitere Bauarbeiten am Tiefspeicher statt, etwa durch die Fa. Leyrer & Graf unter der örtlichen Bauaufsicht durch bsw19 - Büro Buchegger & Schmutzenhofer beim Aufmachen und nachfolgenden Verschließen der Einbringungsöffnung.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Es gibt nach Beendigung der Untersuchungen durch die unabhängigen Sachverständigen keinerlei Hinweise darauf, dass die Burghauptmannschaft Österreich ihren Aufgaben als Liegenschaftseigentümerin und Baudienststelle nicht pflichtgemäß nachgekommen wäre. Die Burghauptmannschaft Österreich hat zudem lediglich die Rolle des Gebäudevermieters. Es ist darauf zu verweisen, dass die innere Sicherheit des Gebäudes und deren Überwachung Sache des Nutzers Grafische Sammlung Albertina ist.