2790/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.09.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrat
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 10. September 2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0292-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2843/J betreffend "umfangreiche Betonierarbeiten der BIG in der Stollenanlage in St. Georgen an der Gusen", welche die Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juli 2009 an mich richteten, stelle ich einleitend fest:
Die BIG ist nicht Eigentümerin des Geländes. Lediglich die Stollen stehen als Superädifikate im Eigentum der BIG, während sich die oberhalb der Stollenanlage liegenden Liegenschaften zum größten Teil im Eigentum von Privaten und zu einem geringen Teil im Eigentum der Gemeinden St. Georgen an der Gusen und Luftenstein sowie des Landes Oberösterreich befinden.
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend befindet sich keine Zeitleiste bezüglich einer Gedenkstätte im Lager Gusen.
Wenngleich Teile der Anfrage rein operative Belange der Geschäftsführung der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) betreffen und daher nicht dem Interpellationsrecht unterliegen, habe ich zur Sicherstellung bestmöglicher Transparenz die Geschäftsführung der BIG um eine Stellungnahme ersucht, die der nachfolgenden Beantwortung zugrunde liegt.
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Die Übertragung der Superädifikate an den vom NS-Regime errichteten Stollen, so auch des Stollensystems in St. Georgen an der Gusen, erfolgte mit dem Bundesimmobiliengesetz 2000. Die statischen Probleme bei einzelnen Stollen und das Erfordernis, entsprechende Sicherungsarbeiten durchzuführen, waren zwar allgemein bekannt, es fehlten jedoch zum Zeitpunkt der Übertragung noch detaillierte Untersuchungen. Die BIG veranlasste in der Folge detaillierte statische Untersuchungen und erstellte entsprechende Sicherungskonzepte zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden in Abstimmung mit den gesetzlich zuständigen Stellen. Von der Durchführung von Sicherungsmaßnahmen im Bereich der Stollen von Gusen war das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend grundsätzlich stets informiert. Die Abwicklung dieser einzelnen Baumaßnahmen im Detail - wie auch aller anderen Bauführungen - obliegt der BIG im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit selbständig und allein verantwortlich. Die BIG hat ihre Aufgaben und die ihr obliegenden Informationspflichten gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend als Eigentümervertreter jederzeit erfüllt.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Sämtliche Sicherungsmaßnahmen erfolgten nach Maßgabe der Gutachten von Sachverständigen. Bei der fünften und letzten Phase der Stollensicherung war auf Grund der vorliegenden statischen Gutachten dringender Handlungsbedarf gegeben. Laut Angaben der BIG war es daher zur Hintanhaltung drohender Personen- und Sachschäden nicht möglich, vorweg das Gedenkkomitee Gusen und das Bundesministerium für Inneres über die Baumaßnahmen zu informieren.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die BIG wurde per E-Mail am 24.06.2009 vom Bundesministerium für Inneres über Anfragen und Beschwerden an das Bundesministerium für Inneres informiert. In diesem E-Mail wurde die BIG auch ersucht, die Stollenanlage weitestgehend zu erhalten und die Verfüllung auf die akut vom Einsturz gefährdeten Bereiche zu beschränken.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Aus Sicht der BIG war auf Grund des vorliegenden Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen dringender Handlungsbedarf gegeben.
Antwort zu den Punkten 6, 7, 9, 12 und 27 bis 29 der Anfrage:
Diesbezüglich darf zuständigkeitshalber auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2842/J durch die Frau Bundesministerin für Inneres verwiesen werden.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Nein.
Antwort zu den Punkten 10 und 11 der Anfrage:
Wie einleitend ausgeführt, stehen die Liegenschaften nicht im Eigentum der BIG.
Antwort zu den Punkten 13 bis 15 der Anfrage:
Weder dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, noch der BIG liegen Informationen über allfällige Flächenumwidmungen vor; daher sind von der BIG auch keine diesbezüglichen "Absprachen oder Vereinbarungen" mit der Gemeinde getroffen worden.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:
Laut Auskunft der BIG war aufgrund des vorhandenen Gefährdungspotentials für die oberhalb der Stollenanlage liegenden Liegenschaften und Gebäude eine Sicherung unumgänglich.
Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:
Ja.
Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:
Diese Frage stellt keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend dar.
Antwort zu den Punkten 19 und 20 der Anfrage:
Sowohl Gutachten als auch Machbarkeitsstudie, deren Kosten sich auf insgesamt € 30.000,- beliefen, wurden von der BIG beauftragt.
Antwort zu Punkt 21 der Anfrage:
Die Kosten für die Sicherungsmaßnahmen betragen insgesamt rund € 12 Mio., wovon rund € 4 Mio. auf die nun laufende "Phase 5" entfallen.
Antwort zu den Punkten 22 und 23 der Anfrage:
Laut Auskunft der BIG werden rund 1.900 Laufmeter der Stollenanlage erhalten bleiben; das entspricht einer Fläche von rund 11.500 m².
Antwort zu den Punkten 24 bis 26 der Anfrage:
Laut Gutachter hatten die Sicherungen der obertage bebauten Stollenbereiche (Phasen 1 - 4) höchste Priorität. Die für diese Sicherungsphasen prognostizierten Kosten von € 8 Mio. wurden eingehalten.
Die jetzige Sicherungsphase (Phase 5) betrifft obertage unbebaute Bereiche, über die eine Bundesstraße führt, bzw. auf denen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen befinden, und beschränkt sich auf die vom Gutachter ausdrücklich als gefährdet ausgewiesenen Bereiche. Dafür sind weitere Kosten von € 4 Mio. prognostiziert. Laut BIG ist diese Vorgangsweise unumgänglich, um das vorhandene Gefahrenpotential endgültig zu beseitigen. Nach heutigem Wissensstand handelt es sich bei den aktuell durchgeführten Arbeiten der "Phase 5" um die letzten notwendigen Sicherungsarbeiten.