2791/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.09.2009
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
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S91143/399-PMVD/2009 8. September 2009
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 10. Juli 2009 unter der Nr. 2742/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Einsparungspläne bei den Bundesbediensteten auf Kosten von Frauen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 2:
Im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport sind insgesamt 3.077 weibliche und 21.086 männliche Bedienstete beschäftigt. Dies entspricht 2.780 weiblichen und 20.776 männlichen „Vollzeitbeschäftigungsäquivalenten“ (VBÄ).
Zu 3:
Im Hinblick darauf, dass die Besoldungsgruppe „Militärischer Dienst“ die Besonderheit eines befristeten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses als Militärperson auf Zeit aufweist, wird davon ausgegangen, dass die Fragestellung alle Bediensteten in einem befristeten Dienstverhältnis – Militärpersonen auf Zeit und Vertragsbedienstete – umfasst. Im Konkreten sind 353 weibliche und 2.971 männliche Bedienstete befristet angestellt.
Zu 4:
Zwölf weibliche und 25 männliche Vertragsbedienstete haben einen befristeten Dienstvertrag aus Anlass einer Karenzvertretung.
Zu 5:
In 75 Fällen gibt es keine Karenzvertretung.
Zu 6 und 7:
Nein.
Zu 8 bis 10:
Zunächst ist festzuhalten, dass der Beschluss der Bundesregierung vom 21. April 2009 betreffend Aufnahmepolitik für die Jahre 2009 bis 2013 bei den Vorgaben für Personaleinsparungen von der „halben Pensionierungsquote“ ausgeht. Dies bedeutet, dass die Personalkapazität grundsätzlich um diese Anzahl zu verringern ist, wobei dies jedoch nicht heißt, dass nur die Hälfte der durch Pensionierungen frei werdenden Arbeitsplätze nachbesetzt werden dürfen. Im Hinblick darauf, dass die Erhebung der angefragten Daten nur durch händische Durchsicht einer Vielzahl von Unterlagen möglich wäre, ersuche ich um Verständnis, dass auf Grund des damit verbundenen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes von einer Beantwortung Abstand genommen wird.