2798/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.09.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0241-III/4a/2009 |
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Wien, 8. September 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2725/J-NR/2009 betreffend „freier Eintritt für SeniorInnen in Museen“, die die Abg. Elmar Mayer, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juli 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
Vorab ist anzumerken, dass die getroffene Maßnahme des Freien Eintritts bis 19 Jahre auf einer Festlegung im Rahmen des Regierungsabkommens zur laufenden Gesetzgebungsperiode basiert, wodurch die Einschränkung auf dieses Segment der Bevölkerung definiert wurde. In dieser Festlegung war auch enthalten, dass es dafür einen Kostenersatz geben muss, wodurch die wesentliche Voraussetzung der finanziellen Leistbarkeit auf Grund einer zusätzlichen Mittelzuteilung im Rahmen des Bundesbudgets gesetzt wurde.
Eine allfällige Ausweitung dieser Maßnahme auf die ältere Generation ist daher grundsätzlich denkbar, bedürfte aber neben der grundsätzlichen Bereitschaft der Bundesregierung auch der zusätzlichen Mittelbereitstellung durch das Finanzministerium (d.h. Kostenersatz für die Bundesmuseen bzw. die Österreichische Nationalbibliothek). Nachdem für die Budgetjahre 2009 und 2010 bzw. im korrespondierenden Bundesfinanzrahmengesetz für die Jahre 2009-2012 derartige zusätzliche Mittel derzeit nicht vorgesehen sind, könnte darüber frühestens im Rahmen der Budgetverhandlungen für die Jahre 2011 ff. entschieden werden, wofür entsprechende positive Erfahrungen mit der jetzt gesetzten Maßnahme sicherlich eine wichtige Voraussetzung sein werden.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.