28/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.12.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. November 2008 unter der Zahl 96/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Geschenkannahme durch die bisherigen Regierungsmitglieder“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Es ist international üblich, Aufmerksamkeiten von geringem materiellen Wert, wie etwa Souvenirs, CDs, Bücher, Blumen oder landestypische Genussmittel wie etwa Süßigkeiten als Gastgeschenke anzunehmen.

Aufgrund des geringen Wertes dieser Geschenke werden keine detaillierten Aufzeichnungen geführt.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

Die Geschenke werden entweder inventarisiert oder karitativen Zwecken zugeführt.

Aufgrund der geringen Anzahl von Geschenken, die über den Souvenircharakter hinausgehen und somit für eine öffentliche Versteigerung in Frage kommen, erscheint eine solche nicht sinnvoll.