280/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.01.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN

            FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0208-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 287/J-NR/2008

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Christian Lausch und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Arbeitspflicht gemäß § 44 StVG“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Mit Stand 1. Dezember 2008 kamen 5475 Strafgefangene (hievon 4304 beschäftigt, 1171 unverschuldet unbeschäftigt) der Arbeitspflicht gemäß § 44 StVG nach.

Zu 2:

Es kam zu den nachstehend aufgelisteten Weigerungen, der Arbeitspflicht nachzukommen:

Anzahl

Justizanstalt

Staatsangehörigkeit

1

GARSTEN

GEORGIEN

1

GARSTEN

POLEN

2

GARSTEN

ÖSTERREICH

2

JAKOMINI

ÖSTERREICH

1

JAKOMINI

TÜRKEI

2

KARLAU

GEORGIEN

5

KARLAU

ÖSTERREICH

1

KARLAU

TÜRKEI

1

KORNEUBURG

ÖSTERREICH

1

KORNEUBURG

SERBIEN

1

KORNEUBURG

SERBIEN U.MONTENEGRO

 

 

 

Zu 3:

Für 1171 Strafgefangene stand mit 1. Dezember 2008 keine Arbeit zur Verfügung:

Anzahl

Justizanstalt

16

EISENSTADT

8

FAVORITEN

59

FELDKIRCH

36

GARSTEN

4

GERASDORF

55

HIRTENBERG

78

INNSBRUCK

93

JAKOMINI

157

JOSEFSTADT

63

KARLAU

54

KLAGENFURT

46

KORNEUBURG

3

KREMS

64

LEOBEN

56

LINZ

21

RIED

11

SALZBURG

110

SIMMERING

9

SONNBERG

29

ST. PÖLTEN

56

STEIN

12

STEYR

48

SUBEN

6

SCHWARZAU

33

WELS

44

Wr. Neustadt

 

Zu 4 und 5:

Insassen, die unverschuldet unbeschäftigt sind, wird ein Nettobetrag in Höhe von 5% der niedrigsten (Brutto-) Vergütungsstufe gemäß § 54 Abs. 3 StVG gutgeschrieben.

Zu 6, 7 und 8:

Insassen, die sich weigern der Arbeitspflicht nachzukommen, wird keine Vergütung gutgeschrieben.

. Jänner 2009

 

(Mag. Claudia  Bandion-Ortner)