2800/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.09.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN

           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0195-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2741/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Einsparungspläne bei den Bundesbediensteten auf Kosten von Frauen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Zum Stichtag 1. Juli 2009 waren im gesamten Justizressort (ohne Karenzierte) 5.742 weibliche und 5.767 männliche Bedienstete beschäftigt. Berücksichtigt man auch die karenzierten Bediensteten waren 6.215 Frauen und 5.791 Männer beschäftigt.

 


Zu 2:

In Vollzeitäquivalenten gerechnet liegt der Wert (ohne Karenzierte) bei 5.169,01 VBÄ an weiblichen und 5.721,48 VBÄ an männlichen Bediensteten. Berücksichtigt man auch die karenzierten Bediensteten liegt der Wert bei 5.625,51 VBÄ an weiblichen und 5.745,48 VBÄ an männlichen Bediensteten.

 

Zu 3 und 4:

Zum Stichtag 1. Juli 2009 hatten 416 weibliche und 44 männliche Bedienstete einen befristeten Vertrag. Mit Ausnahme eines Bediensteten dienen diese befristeten Verträge dem Zweck der Karenzvertretung.

 

Zu 5:

Zum Anfragezeitpunkt waren alle Stellen von Bediensteten, die im Mutterschutz oder Karenz sind, durch Karenzvertretungen besetzt.

 

Zu 6 und 7:

Im Justizressort ist derzeit weder geplant Ersatzkraftaufnahmemöglichkeiten ungenützt zu lassen noch auslaufende befristete Verträge generell nicht zu verlängern.

 

Zu 8:

Entsprechend der Aufnahmepolitik der Bundesregierung wird nur jede zweite derartige Stelle nachbesetzt.

 

Zu 9 und 10:

Die Bundesregierung hat am 16. Dezember 2008 einen Aufnahmestopp mit einigen begründeten Ausnahmen bis zum Inkrafttreten des Personalplanes 2009 vereinbart. Ausgenommen vom Aufnahmestopp waren Aufnahmen, für die das Verfahren bereits abgeschlossen war bzw. Aufnahmen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes insbesondere in Bundesschulen, im Bereich des Exekutivdienstes und des Bundesasylamtes. Damit wurde eine vorausschauende Ressourcenplanung im ersten Halbjahr 2009 sichergestellt.

Diesem Beschluss folgend wurden in der Zeit des Aufnahmestopps 102 Stellen nachbesetzt. In 54 Fällen ist die nachzubesetzende Stelle an eine Frau vergeben worden. Eine Aufgliederung nach der Dauer der Vakanzen würde einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringen.

 

. August 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)