2802/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.09.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0196-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2766/J-NR/2009

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat DDr. Werner Königshofer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Justizanstalt Innsbruck“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Der Bericht der „Tiroler Woche“ vom 10. Juni 2009 über die Justizanstalt Innsbruck war mir nicht bekannt.

Zu 2 und 3:

Am 21. Juli 2009 hat in der Justizanstalt Innsbruck eine Inspektion durch die Vollzugsdirektion als zuständige Aufsichtsbehörde stattgefunden, in deren Verlauf unter anderem auch die in der Anfrage relevierte Problematik behandelt wurde.


Zu 4:

Es ist unrichtig, dass es zu einer Gefährdung weiblicher Häftlinge gekommen sein soll.

Zu 5 bis 7 und 9:

Allfälligen Kontaktaufnahmen zwischen den sich im Hof aufhaltenden Jugendlichen und den in der baulich anschließenden Wäscherei arbeitenden Frauen hat die Leitung der Justizanstalt Innsbruck dadurch entgegengewirkt, dass die Zeiten der Bewegung im Freien für die jugendlichen Insassen derart geändert wurden, dass sie sich nicht mehr mit der Arbeitszeit der Insassinnen der Wäscherei überschneiden.

Der Kontakt zwischen den Insassen einer Justizanstalt kann allerdings weder mit technischen noch mit organisatorischen Maßnahmen zur Gänze ausgeschlossen werden. Ziel kann es hier nur sein, die Kontaktaufnahmen zu erschweren und erforderlichenfalls Konsequenzen zu ziehen.

Der Leiter der Justizanstalt wird die Frage der Situierung der Jugendabteilung in der Anstalt neuerlich prüfen.

Ganz allgemein ist festzustellen, dass die Justizanstalt Innsbruck – wie auch die anderen Justizanstalten in Österreich – über einen sehr hohen Sicherheitsstandard verfügt. Die Einrichtungen und Vorkehrungen zur Gewährleistung der Sicherheit der Justizanstalten werden ständig an die baulichen, technischen und organisatorischen Entwicklungen angepasst. In diesen Entwicklungsprozess ist auch die Justizanstalt Innsbruck eingebunden.

Zu 8:

Von darüber hinausgehenden Problemen ist mir im Rahmen der Berichte der Vollzugsdirektion bzw. der Stabsstelle Strafvollzug nichts bekannt geworden. Aus Sicht der Anstaltsleitung stellen die marokkanischen Staatsbürger kein besonderes Sicherheitsrisiko dar.

. September 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)