2805/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.09.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                               Wien, am       September 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0155-I/4/2009

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2804/J vom 10. Juli 2009 der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich, mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Der Betrugsfall Madoff hat keinen unmittelbaren Konnex zu den dem Bundesministerium für Finanzen gemäß B-VG zur Vollziehung zugewiesenen Materien. Die im gegebenen Kontext getroffenen aufsichtsbehördlichen Veranlassungen gegenüber der ehemaligen Bank Medici AG sowie der Unicredit Bank Austria AG fallen in den Wirkungsbereich der weisungsfreien und unabhängigen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), welche gegenüber dem Bundesministerium für Finanzen über einzelfallbezogene Entscheidungen weder berichts- noch auskunftspflichtig ist.

 

Zu 3.:

Wie auch den Medien zu entnehmen war, hat die FMA unmittelbar nach Bekanntwerden des Falls Madoff bei der Bank Medici AG einen Regierungskommissär bestellt und in weiterer Folge wegen nachhaltiger Verletzung des § 5 BWG mit Wirkung vom 28. Mai 2009 die Konzession entzogen. Gegenüber der Unicredit Bank Austria AG wurden Erhebungen zur Einhaltung des InvestmentfondsG geführt. Der Staatsanwaltschaft wurde eine Sachverhaltsdarstellung über die Erhebungsergebnisse übermittelt.

 

Zu 4.:

Die Involvierung des österreichischen Finanzplatzes in die Causa ist sicherlich nicht förderlich, jedoch war die Bank Medici AG kein systemrelevantes Institut und hat die FMA schnell und konsequent gehandelt. Auch dürfte der materielle Schaden für die besonders schutzwürdigen Kleinanleger auf Grund der hohen Mindestzeichnungssumme (€ 50.000,-) für Primeo und Herald Fonds begrenzt sein.

 

Zu 5.:

Nähere Informationen über die Verletzung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung durch österreichische Kreditinstitute im Zusammenhang mit der Causa Madoff liegen dem Bundesministerium für Finanzen nicht vor. Derartige Verdachtsmomente sind gegebenenfalls von der dem BMJ zugeordneten Staatsanwaltschaft zu verfolgen.

 

Zu 6.:

Singuläre Ereignisse sind kein Ausschließungsgrund für die Inanspruchnahme einer Maßnahme nach dem FinStaG. Im Zuge der Verhandlungen über die Gewährung von Partizipationskapital wird jedoch regelmäßig die wirtschaftliche Situation des ansuchenden Kreditinstituts durch die Oesterreichische Nationalbank geprüft. Die Evaluierung der Risikosituation ist dabei ein Schwerpunkt. Zusätzliche Risiken können das Ergebnis beeinträchtigen und die Einstufung als „sound“ oder „distressed“ beeinflussen.

 

Zu 7.:

Zu den Hausdurchsuchungen liegen dem Bundesministerium für Finanzen mangels Zuständigkeit keine Informationen vor.

 

 

Mit freundlichen Grüßen