2806/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.09.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am September 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0153-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2811/J vom 10. Juli 2009 der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 7.:
Soweit hier Maßnahmen der Bundesregierung angesprochen werden, wird unter Hinweis auf Teil 2 Litera A der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes, wonach Angelegenheiten der Information der Regierung im Allgemeinen und grundsätzliche Angelegenheiten der Mitgliedschaft Österreichs bei der Europäischen Union im Besonderen in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes fallen, auf die Beantwortung der an den Bundeskanzler gleichlautend gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2807/J vom 10. Juli 2009 verwiesen.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass betreffend die vom Bundesministerium für Finanzen wahrzunehmenden Aufgabengebiete, wie auch jeweils in Beantwortung der zum Thema der Information der Öffentlichkeit wiederkehrend gestellten schriftlichen parlamentarischen Anfragen dargestellt, selbstverständlich themen- und zielgruppenspezifische Informationsmaßnahmen gesetzt werden, bei welchen gegebenenfalls auch der Konnex zur Europapolitik hergestellt wird. Betreffend Inhalt und Kosten der diesbezüglichen Maßnahmen wird auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1703/J vom 20. April 2009 hingewiesen.
Zu 8:
Transparenz und Bürgernähe sind selbstverständlich auch dem Bundesministerium für Finanzen ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund und auch in Erfüllung des diesbezüglichen gesetzlichen Auftrages im Bundesministeriengesetz wird daher der regelmäßigen zielgruppenspezifischen Information der Bevölkerung über die Tätigkeit des Ressorts und deren Auswirkungen auf die einzelne Person ein sehr großer Stellenwert eingeräumt. Dabei werden die Empfehlungen des Rechnungshofes als Maßstab für die praktische Umsetzung von Informationsmaßnahmen berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen