2809/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.09.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                              Wien, am        September 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0156-I/4/2009

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2828/J vom 10. Juli 2009 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich, mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass seit 1. April 2002 die Finanzmarktaufsichtsbehörde für die Aufsicht über die Pensionskassen zuständig ist und die Fragen nur für jenen Zeitraum beantwortet werden können, in dem das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die Pensionskassenaufsicht ausgeübt hat.

 

Zu 1., 4. und 5.:

Ein Geschäftsplan mit einem rechnungsmäßigen Überschuss von 8,5 Prozent oder mehr wurde vom BMF nicht bewilligt.

 

Zu 2.:

Vorvertragliche Tätigkeiten der Pensionskassen unterliegen gemäß PKG nicht der Aufsicht durch die FMA bzw. das BMF, es kann daher auch keine Übereinstimmung solcher Tätigkeiten mit dem Inhalt eines Pensionskassenvertrages geprüft werden.


Zu 3.:

Zu dieser Frage wird auf die Beantwortung der Fragen 1. und 2. verwiesen.

 

Zu 6.:

Der Rechungszins ist im Geschäftsplan der Pensionskasse festzulegen. Im Pensionskassenvertrag ist die Festlegung des Rechungszinses gemäß § 15 Abs. 3 PKG kein zwingender Bestandteil. Ein „Verbesserungsauftrag“ betreffend die Vereinbarung eines Rechnungszinssatzes wurde vom BMF nicht erteilt.

 

Zu 7.:

Die in der Anfangsphase vom BMF bewilligten Geschäftspläne sahen für beitragsorientierte Zusagen einen Rechnungszins von 3,5% und für leistungsorientierte Zusagen mit Nachschusspflicht des Arbeitgebers einen Rechnungszins von 6,5% vor. In weiterer Folge wurde vom BMF für so genannte nicht valorisierte beitragsorientierte Zusagen auch ein Rechnungszins von 6,5% bewilligt. Der niedrigste vom BMF bewilligte Rechnungszins betrug 2,5%. In der 2. Hälfte des letzten Jahrzehnts wurden vom BMF auch Rechnungszinssätze zwischen 4% und 5,5% bewilligt. Detailliertere Angaben sind nicht möglich, da das BMF nicht mehr zuständige Aufsichtsbehörde ist und daher nicht über die entsprechenden Akten verfügt.

 

Zu 8.:

Nachstehende Zinssätze sind der Homepage der Oesterreichischen Nationalbank entnommen:

Periodendurchschnitt

Emissionsrendite Bund

Sekundärmarktrendite Bund

1990

8,59

8,74

1991

8,41

8,62

1992

7,91

8,27

1993

6,21

6,63

1994

6,67

6,7

1995

6,65

6,48

1996

5,76

5,3

1997

5,27

4,79

1998

4,55

4,29

1999

4,13

4,1

2000

5,39

5,32

2001

4,75

4,62

2002

4,8

4,4

2003

4,07

3,41

2004

4,04

3,41

2005

3,58

2,97

2006

3,74

3,64

2007

4,21

4,24

2008

4,16

4,11

 

Zu 9.:

Wie bereits bei Frage 1 ausgeführt, wurde vom BMF kein rechnungsmäßiger Überschuss von 8,5% genehmigt. Der angesprochene Index ist aus Sicht des BMF in Bezug auf die von Pensionskassen übernommenen auf Euro (bzw. Schilling) lautenden Verpflichtungen auch nicht aussagekräftig.

 

Zu 10.:

Der Pensionskassenvertrag bedarf keiner Genehmigung durch die FMA bzw. das BMF. Es wurden daher auch solche Verträge vom BMF nie bewilligt.

 

Zu 11.:

Auf die Beantwortung der Fragen 1. und 10. wird verwiesen.

 

Zu 12.:

Im Ministerrat vom 28. Juli 2009 wurde ein gemeinsamer Vorhabensbericht des Bundesministers für Finanzen und des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Optimierung des Pensionskassensystems zur Kenntnis genommen. Auf Basis dieses Berichts beabsichtigen das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die Ausarbeitung einer Regierungsvorlage, die dem Nationalrat so rechtzeitig zugeleitet werden soll, dass eine Beschlussfassung noch im Jahr 2009 möglich ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen