281/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.01.2009
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0189-I/5/2008
Wien, am 21. Jänner 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an meine Amtsvorgängerin gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 299/J der Abgeordneten Kitzmüller und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 10:
Zur vorliegenden Anfrage ist grundsätzlich festzuhalten, dass es sich bei dem in Rede stehenden Produkt um eine Zubereitung gem. § 2 des Chemikaliengesetzes handelt. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist gem. § 78 Abs. 1, soweit Abs. 4 und 5 nicht anderes bestimmen, der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betraut, die diesbezüglichen Fragen betreffen daher keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.
Zu den in der Anfrage genannten Inhaltsstoffen (Aceton und Ethanol) ist aus medizinischer Sicht anzumerken, dass es sich dabei um Lösungsmittel handelt, welche Klebstoffen zugesetzt werden, um deren spezifische Produkteigenschaften zu ermöglichen. Diese werden bei Öffnung der Dose bzw. beim Klebevorgang frei und können bei entsprechenden Konzentrationen Gesundheitsschäden hervorrufen, weshalb bei der Verarbeitung des Klebers bestimmte Vorschriften (z.B. gutes Lüften des Arbeitsraumes) einzuhalten sind. Nach dem Abbinden des Produktes und gutem Durchlüften des Raumes zur Entfernung der restlichen Lösungsmitteldämpfe ist keine Gefährdung mehr gegeben. Im Übrigen verweise ich auch auf die Ausführungen des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 320/J.
Mit freundlichen Grüßen
Alois Stöger
Bundesminister