281/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.01.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0189-I/5/2008

Wien, am  21. Jänner 2009

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an meine Amtsvorgängerin gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 299/J der Abgeordneten Kitzmüller und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 10:

Zur vorliegenden Anfrage ist grundsätzlich festzuhalten, dass es sich bei dem in Rede stehenden Produkt um eine Zubereitung gem. § 2 des Chemikaliengesetzes handelt. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist gem. § 78 Abs. 1, soweit Abs. 4 und 5 nicht anderes bestimmen, der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betraut, die diesbe­züglichen Fragen betreffen daher keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.

Zu den in der Anfrage genannten Inhaltsstoffen (Aceton und Ethanol) ist aus medizinischer Sicht anzumerken, dass es sich dabei um Lösungsmittel handelt, welche Klebstoffen zugesetzt werden, um deren spezifische Produkteigenschaften zu ermöglichen. Diese werden bei Öffnung der Dose bzw. beim Klebevorgang frei und können bei entsprechenden Konzentrationen Gesundheitsschäden hervorru­fen, weshalb bei der Verarbeitung des Klebers bestimmte Vorschriften (z.B. gu­tes Lüften des Arbeitsraumes) einzuhalten sind. Nach dem Abbinden des Pro­duktes und gutem Durchlüften des Raumes zur Entfernung der restlichen Lö­sungsmittel­dämpfe ist keine Gefährdung mehr gegeben. Im Übrigen verweise ich auch auf die Ausführungen des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 320/J.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Alois Stöger

Bundesminister