2812/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.09.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
|
BMWF-10.000/0254-Pers./Org.e/2009 |
||
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 22. August 2009
|
|
|
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
|
|
|
|
|
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2860/J-NR/2009 betreffend
„Rechtswidrige
Einleitend
weise ich jedenfalls die in der Präambel der Anfrage erhobenen
Vorwürfe des Missbrauchs von Steuergeldern und der rechtswidrigen
Werbung zurück. Die finanziellen Mittel für die
Öffentlichkeitsarbeit meines Ressorts werden ausschließlich nach
sachlich begründeten
Zu Fragen 1, 2 und 7: Diesbezüglich verweise ich auf meine Beantwortung der Anfrage Nr. 1306/J-NR/2009 (1318/AB, XXIV. GP).
Zu Frage 3: Bis zum
Stichtag 30. Juni 2009 beliefen sich die Kosten für die
Öffentlichkeitsarbeit des
Zu Frage 4: Hierzu
verweise ich auf meine Beantwortung der Anfrage Nr. 3168/J-NR/2008 (2966/AB,
Zu Frage 5: Siehe meine Beantwortung der Anfrage Nr. 570/J-NR/2009 (687/AB, XXIV. GP).
Zu Frage 6: Diese Angaben sind meiner Beantwortung der Fragen 1 und 2 der Anfrage Nr. 2874/J-NR/2009 des Abgeordneten Dr. Haimbuchner vom 13. Juli 2009 zu entnehmen.
Zu Fragen 8 bis 10: Die
selbstständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in
privatrechtlicher Form ist keine Verwaltungstätigkeit, die der
politischen Kontrolle im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegt. Daran
ändert auch die Regelung des Art. 52 Abs. 2 B-VG nichts, die nur
klarstellen wollte, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte
Einrichtungen nur insoweit besteht, als der
Zu Fragen 11 und 12: Transparenz und Bürgernähe sind mir wichtige Anliegen. Daher informiere ich die Bevölkerung regelmäßig über die Tätigkeit meines Ressorts. Dabei werden die Empfehlungen des Rechnungshofes als Maßstab für die praktische Umsetzung von Informationsmaßnahmen berücksichtigt.
Der Bundesminister: Dr. Johannes Hahn e.h.
|
|
|