2813/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.09.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  W i e n

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am         10. Juli 2009 unter der Zahl 2740/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Einsparungspläne bei den Bundesbediensteten auf Kosten von Frauen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Zum Stichtag 1. Juli 2009 gab es  6.232  weibliche und 25.538 männliche Bedienstete.

 

Zu Frage 2:

Zum Stichtag 1. Juli 2009 gab es 5.596,63 weibliche und 25.411,85 männliche vollzeitäquivalente Stellen.

 

Zu Frage 3:

Zum Stichtag 1. Juli 2009 hatten 139 weibliche und 43 männliche Bedienstete einen befristeten Vertrag.

 


Zu Frage 4:

Zum Stichtag 1. Juli 2009 hatten 99 weibliche und 22 männliche Bedienstete einen befristeten Vertrag, weil sie als Karenzvertretung tätig waren.

 

Zu Frage 5:

Derzeit gibt es bei 461 Fällen von Mutterschutz oder Karenz keine Karenzvertretungen.

 

Zu Frage 6:

Nein.

 

Zu Frage 7:

Grundsätzlich nicht.

 

Zu Frage 8:

Entsprechend der Aufnahmepolitik der Bundesregierung wird nur jede zweite Stelle im Verwaltungsbereich nachbesetzt.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Es wird auf den Ministerratsbeschluss vom 16. Dezember 2008 verwiesen, in dem vereinbart wurde,  keine Neuaufnahmen in den Bundesdienst bis zum Inkrafttreten des Personalplanes für das Jahr 2009 (BFG 2009) durchzuführen. Ausgenommen vom Aufnahmestopp waren Aufnahmen, für die das Verfahren bereits abgeschlossen war bzw. Aufnahmen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes insbesondere in Bundesschulen sowie in den Bereichen des Exekutivdienstes und des Bundesasylamtes.

 

Im Bereich der Zentralleitung des Bundesministeriums für Inneres erfolgten im ersten Halbjahr 2009 keine Nachbesetzungen im Sinne der Anfrage, da die vorgenommenen Nachbesetzungen innerhalb von drei Monaten durchgeführt wurden.

 

Eine Beantwortung dieser Fragen für den Bereich der nachgeordneten Behörden und Dienststellen kann in Anbetracht des dafür erforderlichen hohen Verwaltungsaufwandes nicht erfolgen.