2817/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.09.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Hannes Fazekas, Genossinnen und Genossen haben am 10. Juli 2009 unter der Zahl 2764/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Supervision für die Exekutive“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Gem § 51 Abs. 2 BDG 1979 hat die vorzulegende ärztliche Bescheinigung nur den Beginn der Krankheit und nach Möglichkeit die voraussichtliche Dauer der Dienstverhinderung zu enthalten. Die Art der Erkrankung wird daher nicht erfasst, weshalb auch keinerlei Auswertungen bzw Angaben darüber gemacht werden können.
Zu Frage 3:
Die Vorbereitungen bzw. Definition der Rahmenbedingungen sind abgeschlossen; der offizielle Projektstart erfolgt voraussichtlich im Herbst 2009.
Zu Frage 4:
Diesbezüglich kann keine zahlenmäßige Angabe gemacht werden, da die Annahme des Angebotes, an einer Supervision teilzunehmen, auf freiwilliger Basis beruht.
Zu Frage 5:
Ja, eine systematische Ausweitung auf die anderen Bundesländer ist geplant.
Zu Frage 6:
Nach Evaluierung und Auswertung der ungefähr einjährigen Pilotphase in Wien und Tirol, ist die Ausweitung frühestens im Frühjahr 2011 möglich.
Zu Frage 7:
Es erfolgt keine gesonderte Budgetierung; die erforderlichen Mittel werden aus dem laufenden Haushalt bereitgestellt werden.