2818/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.09.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Karlsböck und weitere Abgeordnete haben am 10. Juli 2009 unter der Zahl 2765/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Betreuung von Einbruchsopfern" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Zur Bekämpfung der Kriminalität in dem gegenständlichen Deliktsbereich wurde seitens des Bundesministeriums für Inneres ein eigenes entsprechendes polizeiliches Maßnahmenpaket geschnürt. In Ergänzung zur täglichen präventiven und repressiven Polizeiarbeit finden nunmehr unter anderem verstärkt lagebedingte Schwerpunktaktionen statt. Diese teilweise mit Unterstützung von Exekutivbediensteten aus weniger stark belasteten Regionen durchgeführten Aktionen können sowohl regional begrenzt als auch grenzüberschreitend sein und haben folgende strategische Ziele:
- Festnahme von Tätern auf frischer Tat oder unmittelbar danach;
- Strukturermittlungen (Bewegungsrouten, Bunkerplätze, modi operandi);
- nachhaltiges Senken der Delikte durch bereits frühzeitiges Stören von kriminellen Absichten;
- Hebung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Menschen durch verstärkte Polizeipräsenz.
In Ergänzung dazu wurden auch die Kapazitäten im Bereich Spurensicherung entsprechend ausgebaut. Insbesondere mit der sogenannten „Tatort-Offensive" - kein Tatort ohne Spur - konnte eine starke Steigerung von gesicherten Spuren verzeichnet werden.
Die Ermittlung von Seriendelikten, die durch organisierte, international agierende Tätergruppen begangen wurden, werden durch das Bundeskriminalamt geleitet und koordiniert, sowie gemeinsam mit den betroffenen örtlichen Dienststellen in Arbeitsgruppen arbeitsteilig aufgearbeitet.
Zu Frage 2:
Die Nachhaltigkeit des oben angeführten Maßnahmenpaketes kann seitens des Bundesministeriums für Inneres auf Grund der bisherigen Ergebnisse bereits jetzt als sehr gut bewertet und als weiterer Schritt in die richtige Richtung bezeichnet werden. Insbesondere durch die zunehmende Fokussierung auf bestimmte Deliktsgruppen und die damit einhergehende Konzentration der eingesetzten Kräfte, konnten bereits beachtliche Erfolge erzielt werden.
Zu Frage 3:
Die Präventionstätigkeit hinsichtlich Einbrüche in Wohnungen und Wohnhäuser wurde durch Beratungen vor Ort und auf den Dienststellen sowie durch Steigerung der Eigentumsprävention im Zuge von Informationsoffensiven und Vorträgen verstärkt. So konnten bei Beratungen bezüglich Wohnung, Wohnhaus und Eigentumsprävention im Zeitraum 01.01.2008 bis 30.06.2009 insgesamt 72.344 Personen gezielt beraten werden.
Zu den Fragen 4 und 6:
Die Rechte von Opfern sind in den §§ 66 und 67 Strafprozessordnung geregelt.
Gemäß § 66 Abs. 2 StPO ist Opfern auf ihr Verlangen psychosoziale Prozessbegleitung zu gewähren.
Die psychologische Akutbetreuung wird von Vereinen wie „Der Weiße Ring“ wahrgenommen und durchgeführt.
Seitens der Polizei wird Opfern von Einbrüchen in Wohnungen und Wohnhäusern im Zuge der Sachverhaltsaufnahmen die kostenlose Beratung durch ausgebildete Bedienstete der Kriminalprävention angeboten. Diese Beratungen können unter anderem auf Wunsch auf einer der Beratungsdienststellen oder vor Ort sowie auf Messen und öffentlichen Veranstaltungen durchgeführt werden. Darüber hinaus wird auch ein Infoblatt zum Verbrechensopferschutzgesetz (VOG) ausgehändigt.
Weitere Maßnahmen zur polizeilichen Kontaktnahme und Information von Einbruchsopfern in bestimmten Zeitabständen nach der Tatausführung sind in Erprobung und werden anschließend flächendeckend zur Umsetzung gebracht.
Zu Frage 5:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 7:
Budgetäre Angaben können hier nicht explizit dargestellt werden, da im Voranschlagansatz diesbezüglich keine gesonderte Position vorgesehen ist.