282/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.01.2009
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0194-I/5/2008

Wien, am   21. Jänner 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an meine Amtsvorgängerin gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 354/J der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Die Ausnahme der Jagd und Fischerei aus dem Bereich des Tierschutzgesetzes ist in Art. 11 des Bundesverfassungsgesetzes (B-VG) verankert und in § 3 des Tierschutzgesetzes (TSchG) näher ausgeführt. Eine etwaige Streichung dieser Ausnahme obliegt liegt nicht mir, sondern dem Gesetzgeber (Parlament, Nationalrat), der mit qualifizierter Mehrheit eine Verfassungsänderung vornehmen kann.

 

Frage 2:

Von der damaligen Bundesministerin wurde die Sicht des für Tierschutz zuständigen Ministeriums in einem Rundschreiben den Bundesländern zu Kenntnis gebracht. Es wurde darin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur die Ausübung der Jagd und Fischerei vom Tierschutzgesetz ausgenommen sind. Die Haltung von Fasanen in Käfigen oder Volieren zur Zucht oder Mast fällt jedenfalls unter das TSchG. Zu dieser Rechtsauffassung stehe auch ich.

Des Weiteren wurde vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend eine Stellungnahme des Tierschutzrates betreffend die Auswilderung bzw. Aufzucht von Jagdfasanen - wie in § 42 Abs. 9 TSchG vorgesehen - in den amtlichen Veterinärnachrichten (AVN) veröffentlicht.

Die Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz obliegt den gemäß Art. 11 B-VG für den Vollzug zuständigen Bundesländern.

 

Frage 3:

Wien:

Leermeldung.

 

Niederösterreich:

In Niederösterreich sind derartige Jagdpraktiken amtlich nicht bekannt. Der NÖ Landesjagdverband hat seinerseits im Vorjahr all die Reviere kontrolliert, die Fasane aussetzen und dabei auf die Einhaltung der gesetzlichen Normen gedrängt. Es ist allerdings zu vermuten, dass derartige Jagdpraktiken existieren ohne amtlich zur Kenntnis zu gelangen.

 

Oberösterreich:

Im Ressort sind keine Daten eingelangt.

 

Burgenland:

In einem Bezirk werden, soweit überprüfbar, Jungfasane 4 Wochen vor der  Jagdsaison aus den offenen Volieren freigesetzt, worauf sie sich auf Futtersuche  im ganzen Revier verteilen. 2008 wurden 800 Wildenten und 12.000 Fasane importiert. In einem anderen Bezirk wurden am 18.8.08 von einem Betrieb laut TRACES‑Meldung 1200 Fasane bzw. Rebhühner aus Ungarn importiert.

In einem weiteren Bezirk werden pro Jahr max. 500 Fasane und ca. 100 Rebhühner ausgelassen, welche von der Aufzuchtstation Nickelsdorf geholt werden.

 

Steiermark:

Darüber liegen keine Informationen vor.

 

Kärnten:

Leermeldung.

 

Salzburg:

Derzeit sind im Bundesland Salzburg keine Vorfälle ("Jagd"-Praktiken) in der geschilderten Art amtlich bekannt.

 

Tirol:

Im Bundesland Tirol ist keine Fasanzucht mit dem Ziel die Tiere für die weitere Bejagung auszuwildern bekannt. Die Niederwildjagd spielt in Tirol grundsätzlich eine untergeordnete Rolle.

 

Vorarlberg:

Leermeldung.


Frage 4:

Es sind die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 („EU-Tiertransportverordnung“) und des Tiertransportgesetzes 2007 zu erfüllen.

 

Frage 5:

Wien:

Leermeldung.

 

Niederösterreich:

In Niederösterreich sind zwei Fasanerien gemeldet. Im Bezirk Baden wurden im Jahr 2008 1200 und im Bezirk Wien Umgebung 500 Fasane gezüchtet.

Darüber hinaus sind derartige Zuchtbetriebe in Niederösterreich amtlich nicht bekannt. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass vor allem für Jagdreviere, die im niederösterreichischen Grenzbereich zur Slowakei und zu Ungarn liegen, die ungesetzliche Einfuhr durch die geografische Grenznähe erleichtert erscheint.

 

Oberösterreich:

Im Ressort sind keine Daten eingelangt.

 

Burgenland:

In einem Bezirk gibt es einen Zuchtbetrieb, der pro Jahr 10.000 Jungfasane in ganz Österreich vermarktet.

 

Steiermark:

In der Steiermark sind 10 Betriebe, die Fasane züchten, bekannt. Einer dieser Betriebe züchtet auch Rebhühner. Insgesamt werden derzeit 11.271 Fasane und 40 Rebhühner gehalten.

 

Kärnten:

Leermeldung.

 

Salzburg:

Derzeit sind im Bundesland Salzburg keine Zuchtbetriebe für gezüchtete Wildtiere amtlich bekannt.

 

Tirol:

Abgesehen von den Zoos, die (z.T. exotische) Wildtiere zur Schaustellung, zur Arterhaltung und zum Tausch mit anderen Zoos züchten, existieren in Tirol Zuchtbetriebe betreffend jagdbare Wildtiere in erster Linie zur Zucht von Rotwild. Die genaue Anzahl von derartigen Betrieben konnte in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht erhoben werden.

Eine exakte Antwort auf Frage 5 kann weiters ohne Einschränkung bzw. nähere Definition, was konkret unter Wildtiere zu verstehen ist, grundsätzlich schwer bzw. leider nicht gegeben werden. So fallen ja bekanntlich auch alle Schildkröten, Echsen, Papageien (ab Graupapagei) usw. unter den Begriff Wildtiere.

 

Vorarlberg:

Leermeldung.


Frage 6:

Wie in der Beantwortung zu Frage 2 dargestellt, wurde die Rechtsauffassung des Ressorts den für den Vollzug zuständigen Behörden zu Kenntnis gebracht, die diesbezügliche Stellungnahme des Tierschutzrates, wie vorgesehen, in den AVN veröffentlicht. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sind von den dafür zuständigen Behörden zu ahnden. Der Vollzug des Tierschutzgesetzes obliegt gemäß Art. 11 B-VG den Bundesländern.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Alois Stöger

Bundesminister