2826/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.09.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Krist, Dr. Sabine Oberhauser,
Dr. Wittmann, Fazekas, Andrea Gessl-Ranftl haben am 10. Juli 2009 unter der Zahl 2823/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ski- und Snowboardunfälle – Sicherheit auf Skipisten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ein Teil des Unfallgeschehens auf Österreichs Skipisten wird von Beamtinnen und Beamten der Polizei erhoben und statistisch erfasst. Dabei handelt es sich um tödliche Unfälle und solche mit Verdacht auf Fremdverschulden. Dieses Statistikmaterial wurde vom Kuratorium für Alpine Sicherheit ausgewertet. Fundierte Zahlen über alle Pistenunfälle (einschließlich Selbstverschulden/Einzelstürze) stehen dem Bundesministerium für Inneres nicht zur Verfügung.

 

Zu den Fragen 3, 4 und 7 bis 13:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.


Zu den Fragen 5 und 6:

Die umfassende Beantwortung dieser Fragen ist mangels fehlender Gesamtzahlen bzw. fehlender Abfragemöglichkeit nicht möglich.

 

Zu Frage 14:

Die Aufschlüsselung der Anzeigenstatistik auf Bezirks- und Landesgerichte ist nicht möglich.

 

Zu Frage 15:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bun­desministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 16:


Zu Frage 17:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 18:

 

Zu Frage 19:

Aufgrund der geringen Fallzahlen erscheint eine Darstellung in Prozentwerten nicht zweck­mäßig bzw. verzerrend. Deshalb werden folgende absoluten Zahlen ausgewiesen:

6 tödliche Unfälle im organisierten Skiraum hatten in der Saison 2005/06 andere Ursachen als Kollision oder selbstverschuldeter Sturz.

 

Zu den Fragen 20 und 21:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 22:

Alle tödlichen Unfälle sowohl im organisierten wie auch im freien Skiraum werden bzw. wurden den zuständigen Staatsanwaltschaften berichtet bzw. angezeigt.

 


Zu Frage 23:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bun­desministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 24:

 

Zu Frage 25:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 26:

Entsprechende Statistiken über Verletzte werden nicht geführt.


Zu Frage 27:

 

Zu Frage 28:

Entsprechende Statistiken in Bezug auf Erkrankungen werden nicht geführt.

 

Zu Frage 29:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.


Zu Frage 30:

Die Aufschlüsselung der Anzeigenstatistik auf Bezirks- und Landesgerichte ist nicht möglich.

 

Zu Frage 31:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 32:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu den Fragen 33 bis 41:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 42:

Die österreichische Bundespolizei verfügt über eine hochqualifizierte Alpinpolizei, die viele Aktivitäten zur Hebung der alpinen Sicherheit unternimmt.

Darüber hinaus werden vom Bundesministerium für Inneres beispielsweise in den größeren Skigebieten regelmäßig speziell ausgebildete Polizeibeamte im Streifendienst im organisierten Skiraum eingesetzt.

Ziel dieser Streifendienste ist neben der Unfallerhebung durch Präsenz und präventive Maßnahmen zur Sicherheit auf Österreichs Skipisten beizutragen.

Um auch durch eine entsprechende Vorbildwirkung das Sicherheitsbewusstsein zu heben, wurden diese speziell ausgebildeten Beamtinnen und Beamten mit Skihelmen ausgestattet.