2835/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.09.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0036-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 

Wien, am     . September 2009

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Hofer und weitere Abgeordnete haben am 10. Juli 2009 unter der Nr. 2779/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend für die ÖBB entstandene Kosten durch Gratisfahrten für Mitarbeiter und deren Angehörige gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 8:

Ø      Welche ÖBB-Mitarbeiter und ehemaligen ÖBB-Mitarbeiter können die ÖBB gratis nutzen und in welchem Umfang ist dies der Fall?

Ø      Mit welchen Kosten wurden die ÖBB durch diese Freifahrten in den letzten 10 Jahren belastet?

Ø      Wie viele Kilometer wurden durch oben definierten Personenkreis jeweils in den letzten 5 Jahren gratis zurückgelegt?

Ø      Familienangehörige welchen Grades sind von diesen Begünstigungen betroffen?

Ø      Haben Sie dafür Sorge getragen, dass diese Leistungen im Rahmen des Einkommenssteuergesetztes Rechnung getragen wird und es zu keiner Hinterziehung von Steuern kommt?

Ø      Haben Sie die Finanzämter von diesen Sachbezügen informiert, damit diese eine Prüfung vornehmen können?

Ø      Nehmen auch ehemalige und in Funktion befindliche leitende Mitarbeiter diese Vergünstigungen in Anspruch und wenn ja, welche und in welchem Umfang?

Ø      Nehmen auch Vorstandsmitglieder und deren Familienangehörigen diese Leistungen in Anspruch und wenn ja, wer und in welchem Umfang?

 

Zu den von Ihnen gestellten Fragen möchte ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. – 2590/J verweisen.

Operative Maßnahmen des Unternehmens, wie beispielsweise Leistungen des Dienstgebers an seine/ihre Mitarbeiter/innen, obliegen daher ausschließlich den Entscheidungen des Managements bzw. der Organe der ÖBB.