2837/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.09.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
|
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
A-1017 W i e n
Wien, am . September 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Winter und weitere Abgeordnete haben am 10. Juli 2009 unter der Nr. 2818/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Informationsarbeit zur Europawahl gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Ø Welche öffentliche Informationsarbeit (PR, Werbung, Kampagnen, etc.) für die Europawahl, wurde seitens Ihres Ressorts bzw. nachgeordneter Dienststellen aufgegliedert nach Medium, Art und Zweck der Information sowie Bruttogesamtkosten, geleistet?
Ø Welche Zuschüsse für die öffentliche Informationsarbeit (PR, Werbung, Kampagnen, etc.) für die Europawahl, wurden seitens Ihres Ressorts bzw. nachgeordneter Dienststellen aufgegliedert nach Medium, Art und Zweck der Information sowie Bruttogesamtkosten, gewährt?
Ø Wurde Ihrem Ressort bzw. nachgeordneten Dienststellen, von anderen Ressorts bzw. deren nachgeordneten Dienststellen, oder anderen Institutionen, Kostenersätze für öffentliche Informationsarbeit (PR, Werbung, Kampagnen, etc.) für die Europawahl geleistet?
Ø Wenn ja, von wem?
Ø Wenn ja, zu welchem Zweck?
Ø Wenn ja, für welche Art von Information?
Ø Wenn ja, in welcher Höhe?
Seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie wurde keine Informationsarbeit (PR, Werbung, Kampagnen, etc.) für die Europawahl geleistet.
Zu Frage 8:
Ø Nach welchen Kriterien wird öffentliche Informationsarbeit (PR, Werbung, Kampagnen, etc.) generell gemacht?
Informationsarbeit erfolgt, insoweit es notwendig ist, die Bevölkerung über die Tätigkeit meines Ressorts zu informieren. Die Empfehlungen des Rechnungshofes werden dabei als Maßstab für die praktische Umsetzung von Informationsmaßnahmen berücksichtigt.