2838/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.09.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
A-1017 W i e n
Wien, am . September 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Strutz, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. Juli 2009 unter der Nr. 2831/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verzögerungen bei der Koralmbahn gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach Einholung der Informationen von den ÖBB wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3 und 6:
Ø Ist es richtig, dass es bei der Umsetzung der einzelnen Bauabschnitte der Koralmbahn zu zeitlichen Verzögerungen kommt?
Ø Welche Bauabschnitte der Koralmbahn sind bzw. werden durch eine zeitliche Verzögerung betroffen und was sind jeweils die Ursachen dafür?
Ø Welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, um diese zeitlichen Verzögerungen wieder wettzumachen?
Ø Seit wann sind diese zu erwartenden Verzögerungen bekannt?
Die Planungsarbeiten für die Ausschreibung der Baulose der Koralmbahn laufen gestaffelt auf Hochtouren. Das 17km lange „KAT 3“ des Koralmtunnels befindet sich in der Endphase, sodass nach Auskunft der ÖBB-Infrastruktur Bau AG voraussichtlich noch Ende 2009 die Ausschreibung veröffentlicht wird.
Zu Frage 4:
Ø Ist es richtig, dass die zeitlichen Verzögerungen für die einzelnen Bauabschnitte durch eine nicht ausreichende finanzielle Dotierung im Rahmenplan begründet sind?
Nein.
Zu Frage 5:
Ø Kann der mit den Ländern Kärnten und Steiermark vorgesehene Zeitplan zur Umsetzung der Koralmbahn eingehalten werden?
Wie im Koralmbahnvertrag vorgesehen, werden alle in meinem Einflussbereich liegenden Möglichkeiten zur Umsetzung des Projektes ausgeschöpft.
Zu Frage 7:
Ø Wann beabsichtigen Sie, die Bundesländer Kärnten und Steiermark über zeitliche Verzögerungen in der Projektabwicklung zu informieren, und wie rasch werden Sie das in Zukunft tun, zumal Sie noch vor wenigen Monaten gegenüber den offiziellen Vertretern dieser Bundesländer zeitliche Verzögerungen bestritten haben?
Die endgültigen Ergebnisse der Ausschreibungsplanung werden den weiteren Zeitplan bestimmen, da durch diese genaue geologische und geotechnische Erkenntnisse vorliegen werden.
Sobald in der Projektabwicklung Verzögerungen des Gesamtfertigstellungstermins eintreten würden, würden die Bundesländer Steiermark und Kärnten davon in Kenntnis gesetzt werden. Verzögerungen oder zeitliche Verschiebungen, die den Fertigstellungstermin nicht gefährden, werden im Rahmen der Projekt begleitenden Arbeitssitzungen bekanntgegeben werden.
Zu Frage 8:
Ø Resultiert aus einer nicht ausreichenden finanziellen Dotierung im Rahmenplan eine Vertragsverletzung der Finanzierungs- und Umsetzungsvereinbarung mit den Bundesländern Kärnten und Steiermark? Wenn nein, worauf unterstützen Sie diese Auslegung?
Ich kann nicht nachvollziehen, worin eine Vertragsverletzung gesehen werden könnte, zumal die vollständige finanzielle Bedeckung der Koralmbahn bereits seit 2007 gesichert ist.
Zu den Fragen 9 bis 11:
Ø Besteht die Absicht, wie von einem Abgeordneten in der Öffentlichkeit geäußert, die Wirtschaftlichkeit von Eisenbahnprojekten (wie z.B. den Wiener Zentralbahnhof, den Semmering-Basistunnel und die Koralmbahn) neu zu hinterfragen bzw. einer neuerlichen Beurteilung zu unterziehen? Wenn ja, aus welchem Grund soll dies erfolgen?
Ø Steht die Bundesregierung trotz der in der Öffentlichkeit geführten Diskussion nach wie vor hinter den Projekten Wiener Zentralbahnhof, Semmering-Basistunnel und Koralmbahn und wie ist Ihre Position als zuständige Verkehrsministerin dazu?
Ø Werden Sie für eine ausreichende finanzielle Dotierung des Rahmenplans eintreten, um eine zeitgerechte Umsetzung des Wiener Zentralbahnhofes, Semmering-Basistunnels und der Koralmbahn sicherzustellen?
Die Projekte Wien Hauptbahnhof, Semmering-Basistunnel und Koralmbahn sind in ihrer Bedeutung für die Eisenbahninfrastruktur in Österreich und hinsichtlich ihres volkswirtschaftlichen Nutzens in der Bundesregierung unbestritten. Darüber hinaus sind die Arbeiten an den Projekten Wien Hauptbahnhof und Koralmbahn soweit fortgeschritten, dass selbst eine nochmalige Überprüfung deren Wirtschaftlichkeit keinen Einfluss auf die Realisierung hätte. Im Übrigen wird auf die ohnedies durchgeführten und positiv ausgefallenen Kosten-/Nutzen-Betrachtungen verwiesen.
Zu Frage 12:
Ø Wie hoch sind die im derzeit vorliegenden Entwurf des Rahmenplans bis zum Jahr 2014 vorgesehenen Mittel für die Koralmbahn (bitte aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Jahr und Bauabschnitt für jeweils Kärnten und Steiermark)?
Die Finanzquoten des Rahmenplans sind interne Finanzsteuerungszahlen der ÖBB-Infrastruktur Bau AG, für die eine Veröffentlichung gesetzlich nicht vorgesehen ist.
Gerade im Hinblick auf anstehende Ausschreibungen wäre eine Bekanntgabe für das Unternehmen wirtschaftlich nachteilig.
Zu den Fragen 13 und 14:
Ø Ist durch diese Mittel die vertragskonforme Inbetriebnahme der Koralmbahn mit dem Jahr 2018 sichergestellt?
Ø Können Sie ausschließen, dass es aus finanziellen Gründen zu einer zeitlichen Verzögerung bei der Umsetzung der einzelnen Bauabschnitte der Koralmbahn kommt?
Wie ich bereits zu Frage 8 ausgeführt habe, ist die finanzielle Bedeckung der Koralmbahn zur Gänze gesichert, weshalb auch die Umsetzung der einzelnen Abschnitte der Koralmbahn aus finanziellen Gründen nicht gefährdet ist.