2843/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.09.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.000/0029-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

Wien, am     . September 2009

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Karlsböck und weitere Abgeordnete haben am 13. Juli 2009 unter der Nr. 2884/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend  ausländische Temposünder gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 12:

Ø      Wie viele festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen blieben in Wien aufgrund von ausländischen Kennzeichen in den Jahren 2006, 2007 und 2008 ungestraft?

Ø      Wie viele festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen blieben in Niederösterreich aufgrund von ausländischen Kennzeichen in den Jahren 2006, 2007 und 2008 ungestraft?

Ø      Wie viele festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen blieben in Oberösterreich aufgrund von ausländischen Kennzeichen in den Jahren 2006, 2007 und 2008 ungestraft?

Ø      Wie viele festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen blieben in Burgenland aufgrund von ausländischen Kennzeichen in den Jahren 2006, 2007 und 2008 ungestraft?

Ø      Wie viele festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen blieben in der Steiermark aufgrund von ausländischen Kennzeichen in den Jahren 2006, 2007 und 2008 ungestraft?

Ø      Wie viele festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen blieben in Salzburg aufgrund von ausländischen Kennzeichen in den Jahren 2006, 2007 und 2008 ungestraft?

Ø      Wie viele festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen blieben in Kärnten aufgrund von ausländischen Kennzeichen in den Jahren 2006, 2007 und 2008 ungestraft?

Ø      Wie viele festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen blieben in Vorarlberg aufgrund von ausländischen Kennzeichen in den Jahren 2006, 2007 und 2008 ungestraft?

Ø      Wie viele festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen blieben in Tirol aufgrund von ausländischen Kennzeichen in den Jahren 2006, 2007 und 2008 ungestraft?

Ø      Findet, wie im Rechnungshofbericht gefordert, nun eine vermehrte Verkehrsüberwachung an neuralgischen Punkten mit Anhaltung statt?

Ø      Wenn ja, wo und wie viele Aktionen mit dem Schwerpunkt auf ausländische Temposünder wurden österreichweit durchgeführt?

Ø      Wenn nein, warum folgt man der Empfehlung des Rechnungshofberichtes nicht?

 

Die Vollziehung der Straßenverkehrsordnung und somit auch die Feststellung von Geschwindigkeitsübertretungen sowie die Planung von Überwachungen etc., fällt in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Länder.

 

 

Zu den Fragen 13 und 14:

Ø      Worin bestehen in der Praxis die Hauptprobleme bei der EU-weiten Strafeintreibung?

Ø      Welche weiteren Maßnahmen, neben der Schaffung der Grundlage für Radarfotos von vorne und die Anhebung der Mindeststrafen für Raser ab 30 km/h auf 70 Euro, wurden durchgeführt um eine EU-weite Strafeintreibung tatsächlich zu ermöglichen?

 

Die EU-weite Vollstreckung für Verwaltungsstrafen bezieht sich nicht nur auf den Verkehrsbereich, sondern auf sämtliche Verwaltungsstrafen und fällt somit nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMVIT.

In meinem Wirkungsbereich wurden sowohl im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen als auch durch die hier genannte Schaffung neuer gesetzlicher Grundlagen in der Straßenverkehrsordnung alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um die EU-weite Strafeintreibung zu forcieren.