2844/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.09.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0038-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

Wien, am     . September 2009

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Tadler, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Juli 2009 unter der Nr. 2916/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend freigestellte Betriebsräte der ÖBB gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 9:

Ø      Wie viele Betriebsräte gibt es in der ÖBB und deren Gesellschaften?

Ø      Wie viele davon sind „freigestellte Betriebsräte“ in der ÖBB und deren Gesellschaften (Bitte um genaue Auflistung der Tätigkeitsbereiche und in welcher der Gesellschaften diese tätig sind)?

Ø      Aus welchen Gründen wurden diese Betriebsräte freigestellt?

Ø      Welche Funktionen erfüllen diese freigestellten Betriebsräte in der ÖBB und deren Gesellschaften?

Ø      Wie viele dieser freigestellten Betriebsräte haben Doppelfunktionen, welche Doppelfunktionen sind dies und bei welcher Gesellschaft?

Ø      Werden diese freigestellten Betriebsräte für ihre Doppelfunktionen entlohnt?

Ø      Welche Auswirkungen wird die Zusammenlegung der ÖBB-Gesellschaften auf die freigestellten Betriebsräte haben?

Ø      Welche Auswirkungen wird die Zusammenlegung der ÖBB auf die Angestellten/Bediensteten der ÖBB und deren Gesellschaften haben?

Ø      Wie viele dieser freigestellten Betriebsräte sind politisch für die SPÖ oder SPÖ nahen Vereinigungen tätig?

 

Zu den von Ihnen gestellten Fragen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. – 2590/J.

 

 

Zu den Fragen 10 bis 13:

Ø      Wie stellen Sie sich diese „stärkere Flexibilität bei den Beschäftigten“ der ÖBB vor?

Ø      Wie sollen die Mitarbeiter der ÖBB nach Bedarf, flexibel eingesetzt werden?

Ø      Auf welche gesetzlichen Grundlagen stützen Sie sich dabei?

Ø      Wie sollen die Änderungen im Dienstrecht für die Bedienstete der ÖBB in Zukunft ausgestaltet werden und wann soll dies geschehen?

 

Angesichts sich ändernder Rahmenbedingungen in der Wirtschaft, die auch die Österreichischen Bundesbahnen u.a. als frei am Mobilitätsmarkt agierendes Unternehmen tangieren, sind laufend Überlegungen anzustellen, wie kundenorientiert und effizient gearbeitet werden kann. Dabei ist kein Unternehmensbereich auszusparen, wobei Änderungen im Sinne dieser Unternehmensziele nicht zu Verschlechterungen für die Bediensteten führen müssen. Wie in dem von Ihnen angeführten Interview erwähnt, ist es mir als Fachministerin daher ein großes Anliegen, dass die betroffenen Mitarbeiter/innen frühzeitig und umfassend in eine Änderungsmaßnahme eingebunden werden, um eine möglichst allseits akzeptierte Lösung zu finden. 

Im Übrigen sind die Grundlagen des Dienstrechts der ÖBB-Bediensteten traditionell nicht auf Gesetzesebene, sondern per Vertragsschablonen auf Unternehmensebene verankert. Daran hat auch die in der Anfrage angesprochene jüngste Änderung des Bundesbahngesetzes nichts geändert, welche im Wesentlichen mehr Flexibilität für die Unternehmensstrukturen mit sich bringt.

 

 

Zu den Fragen 14 und 15:

Ø      Wurde bei der geplanten Zusammenlegung der ÖBB Gesellschaften die Maastricht-Konformität, wie es auch vom Rechnungshof gefordert wurde, überprüft?

Ø      Wenn ja, worin manifestiert sich diese in der Regierungsvorlage (227 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz, das Privatbahngesetz 2004 und das Eisenbahngesetz 1957 geändert werden? Wenn nein, warum nicht?

 

Im Zusammenhang mit der Zusammenlegung von ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG und ÖBB-Infrastruktur Bau AG wurde die Maastrichtkonformität gemeinsam vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, dem Bundesministerium für Finanzen sowie der Statistik Austria überprüft. Die Überprüfung ergab, dass sich durch die Verschmelzung von ÖBB-Infrastruktur Bau AG und ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG aus Expertensicht keine Änderung hinsichtlich der Einschätzung der Maastrichtkonformität ergibt.