2849/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.09.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Juli 2009 unter der Zl. 2901/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Affäre Ing. Salim A." gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Österreichische Botschaft (ÖB) in Riyadh hat Ing. A. geraten, einen Anwalt zu betrauen, wobei, wie üblich, der Vertrauensanwalt der Botschaft genannt wurde. Ing. A. kontaktierte daraufhin den Vertrauensanwalt, der aber korrekterweise mitteilte, aufgrund einer bereits bestehenden langjährigen Mandantschaft gegenüber dem Arbeitgeber von Ing. A. die Vertretung nicht übernehmen zu können und auf einen ihm bekannten Berufskollegen verwies. Es ist der Botschaft nicht bekannt, aus welchen Gründen Ing. A. den empfohlenen Anwalt nicht kontaktierte. In Folge kam es von Seiten des Ing. A. zu keinen weiteren Anfragen bezüglich der Nominierung eines anderen Anwalts.

Zu den Fragen 2 und 3:

Österreichischen Vertretungsbehörden kommt in privatrechtlichen Rechtsstreitigkeiten grundsätzlich keine Rolle zu.


Zu Frage 4:

Die Erlangung einer bloßen Ausreisegenehmigung und der Rückerhalt des Reisepasses - allerdings ohne gleichzeitige Wiedereinreisegenehmigung - wäre für Ing. A. jederzeit möglich gewesen. Dies wurde von Ing. A. aber lange Zeit gar nicht angestrebt.

Ing. A. konnte sich mit seinem ehemaligen Arbeitgeber nicht auf eine einvernehmliche Entschädigung einigen. Dadurch war auch eine Beantragung einer

Ausreise/Einreisegenehmigung, die normalerweise durch den Arbeitgeber zu erfolgen hat, nicht möglich. Mit Unterstützung der ÖB Riyadh wurde dann eine Ausreise/Einreisegenehmigung direkt über das Büro des Gouverneurs von Riyadh beantragt. Diese wurde nach einigen Wochen auch genehmigt, mit der Auflage, dass die Botschaft bzw. ein saudischer Staatsangehöriger eine Garantie für allfällig offene finanzielle Forderungen abgäben. Dem konnte die Botschaft nicht nachkommen, da diese generell derartige Garantieerklärungen nicht abgeben kann. Nach einer erneuten Befassung des Büros des Gouverneurs von Riyadh verzichteten die saudischen Behörden letztlich auf eine Garantieerklärung und gaben eine Ausreise/Einreisegenehmigung.

Ing. A. bedankte sich am 17. März 2009, also zwei Tage nach seiner Rückkehr nach Österreich, in einem E-Mail bei der ÖB Riyadh für alle ihre Bemühungen und jene Unterstützung, die zu seiner Rückkehr nach Österreich führten.

Zu Frage 5:

Die ÖB Riyadh setzte im vorliegenden Fall folgende Maßnahmen: Persönliche und telefonische Beratung und Begleitung von Ing. A. durch Mitarbeiter der Botschaft, Vermittlungsversuche gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber, Verweis an den Vertrauensanwalt, mehrmalige telephonische Beratung durch den Vertrauensanwalt, Durchführung von Behördenwegen und telefonische Rückfragen bei Behörden (insbesondere dem Büro des Gouverneurs von Riyadh) durch einen Mitarbeiter der Botschaft, sowie persönliche Interventionen bei den saudischen Pass- und Einreisebehörden.


Zu den Fragen 6 bis 14:

Die Leistung von Hilfe und Beistand für im Ausland in Not geratene österreichische Staatsbürger ist eine wesentliche Aufgabe meines Ressorts. In Fällen von immer wieder auftretenden und ähnlich gelagerten Problemen tritt das Außenministerium an die betroffenen Behörden im Empfangsstaat heran, um dauerhafte Lösungen zu finden.

Generell werden die Probleme ausländischer Arbeitskräfte in Saudi-Arabien, insoweit sie Resultat ungenügender menschen- und arbeitsrechtlicher Standards sind, von der ÖB Riyadh sehr aufmerksam verfolgt. Einschlägige Fragen werden im Rahmen von gemeinsamen Kontakten zwischen den EU-Botschaften vor Ort und relevanten saudischen Stellen behandelt. Die Botschaften der EU-Länder in Riyadh setzen sich immer wieder auch gemeinsam für die Lösung schwerwiegender Einzelfälle ein.

Die saudische Regierung hat auf Kritik an der bestehenden rechtlichen Situation ausländischer Arbeitnehmer, die nicht zuletzt von nationalen Menschenrechtsorganisationen geäußert wurde, inzwischen mit der Erarbeitung einer Gesetzesnovelle reagiert. Die ÖB Riyadh wird diese Entwicklung weiterhin genau verfolgen.