285/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.01.2009
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0199-I/5/2008
Wien, am 21. Jänner 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 413/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Genaue Angaben dazu existieren nicht, da es sich nicht um meldepflichtige Erkrankungen handelt. Nach den Ergebnissen von Stichprobenuntersuchungen im Rahmen des von der Statistik Austria erhobenen Mikrozensus gaben im Jahre 1999 3,9 % der Befragten an, Beschwerden mit dem Hören zu haben. In der Altersgruppe der unter 14-jährigen betrug der Anteil 1,1 %, bei den 15 – 29 jährigen 1,4 %, bei den 30 – 44 jährigen 1,9 % und verdoppelte sich ab dann alle 15 Jahre, um schließlich bei den über 75-jährigen 17,2 % zu erreichen. In der Gesundheitsbefragung 2006/7 gaben 1,4 % der 15 – 30 Jährigen an, einer Unterhaltung mit mehreren Personen ohne Hörgerät nicht folgen zu können. Dieser Prozentsatz stieg bis zur Altergruppe der über 75jährigen auf 27,5 %.
Flächendeckende Untersuchungen betreffend die Hörfähigkeit von Kindern und Jugendlichen existieren nur im Bereich der männlichen, stellungspflichtigen Jugendlichen. Aus den Stellungsuntersuchungen ergibt sich, dass etwa bei der Audiometrie des Geburtsjahrganges 1988 rund 96 % der männlichen Jugendlichen (18 Jahre) keine Beeinträchtigung des Hörvermögens aufwiesen. Ca. 0,2 % wiesen eine schwere Beeinträchtigung der Hörfähigkeit auf, die übrigen ca. 3,8 % leichte bis mittlere Beeinträchtigungen. Ein Rückschluß auf
die Gründe des beeinträchtigen Hörgeschehens ist aus den Stellungsuntersuchungen nicht möglich.
Frage 2:
Ich verweise auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz. Mein Ressort wird sich bemühen, mit dem BMSK neu
ins Gespräch zu kommen, um eventuelle Maßnahmen für Österreich zu prüfen, bzw. die Tragweite des Problems in Österreich genauer zu erfassen.
Fragen 3 und 4:
Dazu liegt meinem Ressort zum einen der vorläufige Bericht des EU - Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks (SCENIHR) über “Potential health risks of exposure to noise from personal music players and mobile phones including a music playing function” vor. Dieser Bericht kommt zu dem Schluss, dass die überwiegende Zahl der Geräte in einer Lautstärke betrieben wird, die kein Risiko birgt. Es gibt allerdings eine Gruppe von Personen, die so laut aufdrehen, dass eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Insgesamt wird die Datenlage für eine genaue Feststellung als ungenügend angesehen. Diesem Bericht zufolge liegen die durchschnittlichen Schallpegel zwischen 75 und 85 dB. Die zulässige Maximallautstärke ist Angelegenheit des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz.
Eine länger zurückliegende Untersuchung beim TGM in Auftrag meines Ressorts, welche die Musikhörgewohnheiten von Jugendlichen mit besonderem Bezug auf tragbare Musikwiedergabegeräte („Walkman’s“) erforschte, ergab, dass nur in wenigen Fällen das Gerät mit gesundheitsgefährdenden Schallpegeln betrieben wird.
Frage 5:
Grundsätzlich ist bei überlauter Musikeinwirkung eine Hörschädigung möglich. Es handelt sich dabei um eine Funktion von Schallpegel und Dauer der Einwirkung. Kognitive Einwirkungen sind in dem Sinne möglich, als durch das Tragen von Kopfhörern etwa im Straßenverkehr die Aufmerksamkeit für Umwelteinflüsse beeinträchtigt wird und damit ein erhöhtes Unfallrisiko einhergehen kann.
Fragen 6 und 7:
Untersuchungen (z. B. an der Universität Innsbruck) haben ergeben, dass Aufklärungskampagnen für Kinder und Jugendliche über die Gefahren von Freizeitlärm nicht zu einer wesentlichen Änderung des Musikkonsumverhaltens führen. Kennzeichnungsregelungen sind grundsätzlich denkbar, wären aber letzlich nur im Gesamt-EU-Kontext nachhaltig zielführend. Die Zuständigkeit dafür liegt beim BMSK.
Mit freundlichen Grüßen
Alois Stöger
Bundesminister