2854/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.09.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/409-PMVD/2009                                                                                   8. September 2009

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 13. Juli 2009 unter der Nr. 2908/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "VIP-Flüge mit Fluggerät des Bundesheeres" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 2 und 9:

Einleitend möchte ich voranstellen, dass es keine „VIP-Flüge“ mit Bundesheer-HS gibt.
Wie ich bereits in der Anfragebeantwortung vom 24. Juli 2009 (Nr. 2243AB zu Nr. 2207/J) dargelegt habe, können diese Fragen nicht erschöpfend beantwortet werden, da über einen derartig langen Zeitraum keine Aufzeichnungen mehr über transportierte Zivilpersonen ver­fügbar sind. Grundsätzlich kann aber davon ausgegangen werden, dass nach den vorliegen­den Übersichten jährlich mehrere tausend Zivilpersonen mit Luftfahrzeugen des österreichi­schen Bundesheeres transportiert werden. Diese Flüge finden u. a. im Rahmen von Unter­stützungsleistungen für zivile Bedarfsträger (z.B. BMWAJ, zivile Rettungsorganisationen usw.), in Assistenzeinsätzen (Ausfliegen von geretteten Personen, Transport von Einsatz­kräften bei Lawinensituationen, Waldbränden, Hochwassereinsätzen usw.), in Auslandsein­sätzen (CIMIC usw.), bei offiziellen Besuchern des Bundesministeriums für Landesverteidi­gung und Sport statt. Kosten, soweit diese auf Grund einer kostenpflichtigen Unter­stützungsleistung angefallen sind, werden dem jeweiligen Bedarfsträger in Rechnung gestellt.

Zu 3:

Eine umfassende Überprüfung des Lufttransportes, sowohl am konkret angegebenen Datum, als auch auch im generellen Zeitraum 2001 bis 2004 hat ergeben, dass ein derartiger Personentransport unter Heranziehung von Hubschraubern des Bundesheeres nicht stattgefunden hat.

 

Zu 4 bis 8 und 10 bis 17:

 

Entfällt.