2856/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.09.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien                                                          

GZ: BKA-353.110/0166-I/4/2009 Wien, am 9. September 2009

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen ha­ben am 9. Juli 2009 unter der Nr. 2665/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verlängerung des Film- und Fernsehabkommens gerichtet.

 

Eingangs halte ich fest, daß die Fragen 1 bis 12 nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramts fallen. Aufgrund einer vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zur Verfügung gestellten Stellungnahme beantworte ich diese An­frage wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø      Seit wann besteht das Film- und Fernsehabkommen mit dem ORF?

 

Das Film/Fernseh-Abkommen zwischen Österreichischem Filminstitut (ÖFI) und dem ORF besteht seit dem Jahr 1981.

 

Zu Frage 2:

Ø      Warum bzw. auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde das Film- und Fernseh­abkommen geschlossen?

 

Das Abkommen ist eine „freiwillige Selbstverpflichtung“ des ORF und dient der Zu­sammenarbeit zwischen (Kino-)Film und Fernsehen.

 

Zu Frage 3:

Ø      Wie hoch waren die Beiträge seitens des ORF von 2000 – 2009, aufgegliedert nach Jahren?

 

Folgende Beträge wurden seitens des ORF beigesteuert:

 

2009

€ 6.255.000,--

2008

€ 7.052.500,--

2007

€ 6.856.377,--

2006

€ 6.181.432,--

2005

€ 6.202.989,--

2004

€ 6.429.553,--

2003

€ 4.833.588,--

2002

€ 4.181.031,--

2001

€ 4.802.458,--

2000

€ 6.290.238,--

 

 

Zu Frage 4:

Ø      Welche Filme wurden in den Jahren 2000 – 2009 mit diesem Film- und Fernseh­abkommen gefördert?

 

Jährlich wurden zwischen 10 und 30 Kinofilme gefördert. Die über das Film/Fernseh-Ab­kommen in den Jahren 2000 bis 2009 geförderten Filme sind den jährlichen vom ÖFI herausgegebenen Filmwirtschaftsberichten zu entnehmen. Die Berichte der letzten Jah­re finden sich auf der Website des Österreichischen Filminstituts (www.filminstitut.at).

 


Zu den Fragen 5 bis 7:

Ø      Wurden diese Projekte noch von anderer Seite gefördert?

Ø      Wenn ja, von wem und in welcher Höhe?

Ø      Wenn nein, warum nicht?

 

Förderungen von anderer Seite gibt es in vielen Fällen (ausgenommen weitere För­derungen durch das BMUKK), so z.B. Landesförderungen oder ausländische Co-Partner. Es handelt sich hierbei um bilaterale Verträge.

 

Zu Frage 8:

Ø      Wie viele und vor allem welche dieser Filme, die im Rahmen des Film- und Fern­sehabkommens gefördert wurden, wurden anschließend tatsächlich im ORF aus­gestrahlt?

 

Das Film/Fernseh-Abkommen sieht keine Verpflichtung zur Ausstrahlung vor, grund­sätzlich werden aber alle Filme, die über das Abkommen durch den ORF mitfinan­ziert werden, auch im ORF gesendet.

 

Zu Frage 9:

Ø      Wie werden die einzelnen Filme, welche im Rahmen des Film- und Fernseh­abkommens gefördert werden, ausgesucht?

 

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt über die Projektkommission des ÖFI. Aus dieser Auswahl trifft die Gemeinsame Kommission aus VertreterInnen von ÖFI und ORF eine Letztentscheidung.

 

Zu den Fragen 10 bis 12:

Ø      Gibt es seitens des ORF diesbezügliche Themenvorgaben?

Ø      Wenn nein, warum nicht?

Ø      Wenn ja, welche?

 

Die gemeinsame Kommission aus VertreterInnen von ÖFI und ORF prüft die Förde­rungswürdigkeit der Filme. Seitens des ORF gibt es jedoch keine Themenvorgabe, da es sich bei den gegenständlichen Projekten um Kinofilme handelt und die Förde­rung somit auch keine Programmförderung darstellt.

 


Zu den Fragen 13 bis 19:

Ø      Wie wird in Zukunft, vor allem in Hinblick auf die angespannte finanzielle Lage des ORF, das Film- und Fernsehabkommen finanziert werden?

Ø      Gibt es eine Einigung zwischen den Koalitionsparteien bezüglich (Teil-) Refundie­rung der Gebührenbefreiung?

Ø      Wenn nein, warum nicht?

Ø      Wenn ja, wie schaut diese aus?

Ø      Sind für die Fortführung des Film- und Fernsehabkommens Sondermittel im Bud­get vorgesehen?

Ø      Wenn ja, welche?

Ø      Wenn nein, warum nicht?

 

In den Verhandlungen um eine Änderung des ORF-Gesetzes ist die (Teil-) Refundie­rung des Entfalls an Programmentgelt ein Diskussionspunkt. Die Entscheidung der Frage der Finanzierung des Film- und Fernsehabkommens obliegt den Organen des ORF.

 

 

Mit freundlichen Grüßen