286/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.01.2009
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0200-I/5/2008
Wien, am 21. Jänner 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 418/J der Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer und Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Einleitend weise ich grundsätzlich darauf hin, dass die Frage der Normen- bzw. Richtlinienkonformität sowie der technischen Zulassung von Energiesparlampen in den Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsressorts fällt. Fragen des Umweltschutzes, wie Umweltfolgen von Energieeinsparung bzw. des Quecksilbergehaltes dieser Lampen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW).
Fragen der möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern werden in meinem Ressort von der Arbeitsgruppe Gesundheitliche Bewertung elektromagnetischer Felder (AG EMF) behandelt. Diese wird auch im Auftrag des Obersten Sanitätsrates für einschlägige Fragestellungen herangezogen.
Fragen 1 und 2:
Als wichtige Aspekte für mögliche gesundheitliche Auswirkungen von Energiesparlampen werden auf Expertenebene die Lichtfarbe, das Flimmern sowie die elektromagnetischen Felder diskutiert.
Der hohe Blauanteil von vielen Energiesparlampen hat zu Fragestellungen geführt, ob die altersbedingte Makuladegeneration beschleunigt werden, ob dieser zu Photosensibilisierung führen bzw. die Phototoxizität von Porphyrinen und Riboflavin erhöhen könnte. Derartige Vermutungen sind zwar theoretisch ableitbar, aber tatsächlich zeigen Messungen der Emissionsspektren von Energiesparlampen, dass trotz des unregelmäßigen Spektrums mit den typischen Emissionsbanden des Quecksilbers die Intensität der relevanten spektralen
Anteile bei weitem nicht ausreicht, um solche Effekte hervorzurufen. Trotzdem ist wegen der Nutzung ähnlicher Technologien mit relativ hohem Blauanteil zur Hintergrundbeleuchtung bei TFT-Bildschirmen (Computerbildschirme, Fernseher etc.), die am Arbeitsplatz und im Wohnbereich eingesetzt werden, ein übermäßiger Gebrauch von weiteren Lichtquellen mit unregelmäßiger spektraler Zusammensetzung und hohen Blauanteilen kritisch zu sehen. Im Wohnbereich, aber auch an Büroarbeitsplätzen sollten daher nur qualitativ hochwertige Energiesparlampen eingesetzt werden; dabei ist die wesentliche Eigenschaft die Unterdrückung der scharfen Emissionsbanden, damit ein möglichst kontinuierliches Spektrum erzielt wird.
Heute tritt bei Energiesparlampen kein wahrnehmbares Flimmern auf, weil die Lampen mit elektronischen Vorschaltgeräten betrieben werden, die mit einer Frequenz von etwa 45 kHz arbeiten. Die Befürchtung, es könnten epileptische Anfälle ausgelöst werden, ist bei modernen Lampen daher unbegründet.
Der Betrieb von Energiesparlampen ist, wie der jedes anderen elektrischen Gerätes, mit der Emission von elektromagnetischen Feldern verbunden. Im Gegensatz zum Wechselfeld einer herkömmlichen Glühlampe, das lediglich netzfrequente Komponenten (50 Hz) aufweist, emittieren Energiesparlampen durch die elektronische Vorschaltung auch gepulste Hochfrequenzfelder. Die von Energiesparlampen emittierten Felder müssen unterhalb der von der internationalen Kommission für den Schutz vor nicht ionisierenden Strahlen (ICNIRP) empfohlenen Grenzwerte liegen. Diese Grenzwerte werden durch europäische Richtlinien (EMV, NSP), welche in den Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsressorts fallen, geregelt und durch – ebenfalls dort ressortierende -technische Normen festgelegt.
Die Fragestellung Quecksilbergehalt von Energiesparlampen im Zusammenhang mit Fragen der Umweltbelastung fällt in den Zuständigkeitsbereich des BMLFUW.
Frage 3:
Laut Expertenmeinung (von meinem Ressort eingeholt) gibt es keine systematischen Untersuchungen zu möglichen gesundheitsrelevanten Effekten von Energiesparlampen.
Frage 4:
Diese Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich des BMLFUW.
Frage 5:
Der Betrieb von Energiesparlampen ist, wie der jedes anderen elektrischen Gerätes, mit der Emission von elektromagnetischen Feldern verbunden. Im Gegensatz zum Wechselfeld einer herkömmlichen Glühlampe, das lediglich netzfrequente Komponenten (50 Hz) aufweist, emittieren Energiesparlampen durch die elektronische Vorschaltung auch gepulste Hochfrequenzfelder. Die von Energiesparlampen emittierten Felder müssen unterhalb der von der internationalen Kommission für den Schutz vor nicht-ionisierenden Strahlen (ICNIRP) empfohlenen Grenzwerte liegen. Diese Grenzwerte werden durch europäische Richtlinien (EMV, NSP), welche in den Zuständigkeitsbereich des BMWA fallen, geregelt und durch – ebenfalls dort ressortierende - technische Normen festgelegt.
Frage 6:
Prinzipiell fällt diese Frage in den Zuständigkeitsbereich des BMWA.
Das Thema Energiesparlampen und Gesundheit wird von der Arbeitsgruppe EMF meines Ressorts unter Beobachtung der europäischen und internationalen Entwicklungen auf diesem Gebiet weiter behandelt werden. MitarbeiterInnen dieser AG haben rege Kontakte zu ExpertInnen auf EU-Ebene, wodurch bei Bedarf ein beidseitiger Informationsaustausch gewährleistet ist und entsprechende Initiativen gestartet werden könnten. Relevante Ergebnisse der einschlägigen Beratungen der Arbeitsgruppe werden nach Vorliegen auf der Homepage meines Ressorts der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Alois Stöger diplômé
Bundesminister