2861/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.09.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

GZ: BKA-353.110/0168-I/4/2009

Wien, am 10. September 2009

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Juli 2009 unter der Nr. 2847/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend rechtswidrige Werbung unter dem Deckmantel der Öffentlichkeitsarbeit gerichtet.

 

 

Die Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 4 und 7:

Ø      In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit in Ihrem Ressort sowie den ausgelagerten Behörden, unterstellten Organisationen und nachgeord­neten Dienststellen im Jahre 2007?

Ø      In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Werbeschaltungen in Ihrem Ressort sowie den ausgelagerten Behörden, unterstellten Organisationen und nachgeord­neten Dienststellen im Jahr 2007 in diversen Zeitungen und Journalen, gegliedert nach Zeitungs- und Journalbezeichnungen?

Ø      In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit in Ihrem Ressort sowie den ausgelagerten Behörden, unterstellten Organisationen und nachgeord­neten Dienststellen im Jahre 2007?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3155/J (XXIII. GP).

 

Zu den Fragen 2 und 5:

Ø      In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit in Ihrem Ressort sowie den ausgelagerten Behörden, unterstellten Organisationen und nachgeord­neten Dienststellen im Jahre 2008?

Ø      In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Werbeschaltungen in Ihrem Ressort sowie den ausgelagerten Behörden, unterstellten Organisationen und nachgeord­neten Dienststellen im Jahr 2008 in diversen Zeitungen und Journalen, gegliedert nach Zeitungs- und Journalbezeichnungen?

 

Ich verweise auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 557/J.

 

Zu Frage 3:

Ø      In welcher Höhe belaufen sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit in Ihrem Res­sort sowie den ausgelagerten Behörden, unterstellten Organisationen und nach­geordneten Dienststellen in diesem Jahr bis dato?

 

Laut Information durch den Bundespressedienst betrug der im Jahr 2009 bis Stichtag 30.06.2009 ausgegebene Gesamtbetrag für Öffentlichkeitsarbeit und Informationsarbeit inklusive Kosten für Broschürenproduktionen, Internet, Journalistenbetreuung, Fotodienst, Pressearbeit im Allgemeinen und Aufwendungen für die Durchführung von Informationsprojekten zum Thema e-government € 1,445.268,44.

 

Zu Frage 6:

Ø      In welcher Höhe belaufen sich die Kosten für Werbeschaltungen in Ihrem Ressort sowie den ausgelagerten Behörden, unterstellten Organisationen und nachgeord­neten Dienststellen in diesem Jahr bis dato in diversen Zeitungen und Journalen, gegliedert nach Zeitungs- und Journalbezeichnungen?

 

Ich verweise auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2861/J.


Zu den Fragen 8 bis 10:

Ø      In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit der Unterneh­men welche im mehrheitlichen Eigentum des Bundes stehen und durch Ihr Mi­nisterium verwaltet werden im Jahre 2007?

Ø      In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit der Unterneh­men welche im mehrheitlichen Eigentum des Bundes stehen und durch Ihr Minis­terium verwaltet werden im Jahre 2008?

Ø      In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit der Unterneh­men welche im mehrheitlichen Eigentum des Bundes stehen und durch Ihr Minis­terium verwaltet werden in diesem Jahr bis dato?

 

Die selbstständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in privatrechtlicher Form ist keine Verwaltungstätigkeit, die der politischen Kontrolle iSd. Art. 52 Abs. 1 B-VG

unterliegt. Daran ändert auch die Regelung des Art. 52 Abs. 2 B-VG nichts, die nur

klarstellen wollte, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte Einrich­tungen nur insoweit besteht, als der Bundesminister auf die Tätigkeit der ausgeglie­derten Einrichtung eine Ingerenzmöglichkeit besitzt (vgl. Kahl in Korinek/ Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht, RZ 28f. zu Art. 52 B-VG).

 

Zu den Fragen 11 und 12:

Ø      Stehen Sie als Regierungsmitglied für Transparenz und Bürgernähe?

Ø      Wenn ja, was werden Sie tun, um die Forderungen der Volksanwaltschaft und des Rechnungshofes umzusetzen?

 

Transparenz und Bürgernähe ist mir ein wichtiges Anliegen. Daher informiere ich die Bevölkerung regelmäßig über die Tätigkeit meines Ressorts. Dabei werden die Em­pfehlungen des Rechnungshofes als Maßstab für die praktische Umsetzung von In­formationsmaßnahmen berücksichtigt.

 

Mit freundlichen Grüßen