2861/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.09.2009
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
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GZ: BKA-353.110/0168-I/4/2009 |
Wien, am 10. September 2009 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Juli 2009 unter der Nr. 2847/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend rechtswidrige Werbung unter dem Deckmantel der Öffentlichkeitsarbeit gerichtet.
Die Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 4 und 7:
Ø In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit in Ihrem Ressort sowie den ausgelagerten Behörden, unterstellten Organisationen und nachgeordneten Dienststellen im Jahre 2007?
Ø In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Werbeschaltungen in Ihrem Ressort sowie den ausgelagerten Behörden, unterstellten Organisationen und nachgeordneten Dienststellen im Jahr 2007 in diversen Zeitungen und Journalen, gegliedert nach Zeitungs- und Journalbezeichnungen?
Ø In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit in Ihrem Ressort sowie den ausgelagerten Behörden, unterstellten Organisationen und nachgeordneten Dienststellen im Jahre 2007?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3155/J (XXIII. GP).
Zu den Fragen 2 und 5:
Ø In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit in Ihrem Ressort sowie den ausgelagerten Behörden, unterstellten Organisationen und nachgeordneten Dienststellen im Jahre 2008?
Ø In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Werbeschaltungen in Ihrem Ressort sowie den ausgelagerten Behörden, unterstellten Organisationen und nachgeordneten Dienststellen im Jahr 2008 in diversen Zeitungen und Journalen, gegliedert nach Zeitungs- und Journalbezeichnungen?
Ich verweise auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 557/J.
Zu Frage 3:
Ø In welcher Höhe belaufen sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit in Ihrem Ressort sowie den ausgelagerten Behörden, unterstellten Organisationen und nachgeordneten Dienststellen in diesem Jahr bis dato?
Laut Information durch den Bundespressedienst betrug der im Jahr 2009 bis Stichtag 30.06.2009 ausgegebene Gesamtbetrag für Öffentlichkeitsarbeit und Informationsarbeit inklusive Kosten für Broschürenproduktionen, Internet, Journalistenbetreuung, Fotodienst, Pressearbeit im Allgemeinen und Aufwendungen für die Durchführung von Informationsprojekten zum Thema e-government € 1,445.268,44.
Zu Frage 6:
Ø In welcher Höhe belaufen sich die Kosten für Werbeschaltungen in Ihrem Ressort sowie den ausgelagerten Behörden, unterstellten Organisationen und nachgeordneten Dienststellen in diesem Jahr bis dato in diversen Zeitungen und Journalen, gegliedert nach Zeitungs- und Journalbezeichnungen?
Ich verweise auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2861/J.
Zu den Fragen 8 bis 10:
Ø In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit der Unternehmen welche im mehrheitlichen Eigentum des Bundes stehen und durch Ihr Ministerium verwaltet werden im Jahre 2007?
Ø In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit der Unternehmen welche im mehrheitlichen Eigentum des Bundes stehen und durch Ihr Ministerium verwaltet werden im Jahre 2008?
Ø In welcher Höhe beliefen sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit der Unternehmen welche im mehrheitlichen Eigentum des Bundes stehen und durch Ihr Ministerium verwaltet werden in diesem Jahr bis dato?
Die selbstständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in privatrechtlicher Form ist keine Verwaltungstätigkeit, die der politischen Kontrolle iSd. Art. 52 Abs. 1 B-VG
unterliegt. Daran ändert auch die Regelung des Art. 52 Abs. 2 B-VG nichts, die nur
klarstellen wollte, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte Einrichtungen nur insoweit besteht, als der Bundesminister auf die Tätigkeit der ausgegliederten Einrichtung eine Ingerenzmöglichkeit besitzt (vgl. Kahl in Korinek/ Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht, RZ 28f. zu Art. 52 B-VG).
Zu den Fragen 11 und 12:
Ø Stehen Sie als Regierungsmitglied für Transparenz und Bürgernähe?
Ø Wenn ja, was werden Sie tun, um die Forderungen der Volksanwaltschaft und des Rechnungshofes umzusetzen?
Transparenz und Bürgernähe ist mir ein wichtiges Anliegen. Daher informiere ich die Bevölkerung regelmäßig über die Tätigkeit meines Ressorts. Dabei werden die Empfehlungen des Rechnungshofes als Maßstab für die praktische Umsetzung von Informationsmaßnahmen berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen