2864/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.09.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Windbüchler – Souschill, Freundinnen und Freunde haben am 13. Juli 2009 unter der Zahl 2833/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Videoüberwachung in Wiener Neustadt“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

BPD Wr. Neustadt

Jahr 2004

Jahr 2005

Jahr 2006

Jahr 2007

Jahr 2008

 Angezeigte Fälle

        4.420

        3.893

         4.554

         4.535

         4.274

 Aufklärungsquote

41,1%

36,4%

38,1%

41,3%

41,9%

 

Zu Frage 3:

Angezeigte Fälle

Jahr 2004

Jahr 2005

Jahr 2006

Jahr 2007

Jahr 2008

 § 83 StGB

           234

            271

            211

            274

            351

 § 84 StGB

             19

             28

             31

             51

             32

 § 85 StGB

              -  

               1

              -  

              -  

              -  

 § 86 StGB

              -  

               1

              -  

               1

              -  

 § 87 StGB

               1

               1

              -  

              -  

               2

 § 88/S StGB

         263

        229

            233

            255

            250

 § 88 StGB

             48

             49

             65

             58

             66

(Anmerkung: § 88/S StGB bezieht sich auf fahrlässige Körperverletzungen im Straßenverkehr)


Zu Frage 4:

Jahr 2004

Jahr 2005

Jahr 2006

Jahr 2007

Jahr 2008

           10

            30

25

53

34

 

Zu den Fragen 5, 7, 12, 17 und 22:

Darüber werden keine speziellen Statistiken geführt.

 

Zu Frage 6:

16

 

Zu Frage 8:

Aufklärungsquote

Jahr 2004

Jahr 2005

Jahr 2006

Jahr 2007

Jahr 2008

 § 83 StGB

77,4%

80,4%

84,4%

82,5%

81,8%

 § 84 StGB

89,5%

85,7%

77,4%

74,5%

62,5%

 § 85 StGB

               -  

               -  

               -  

               -  

                           -  

 § 86 StGB

               -  

100,0%

               -  

100,0%

                           -  

 § 87 StGB

100,0%

100,0%

               -  

               -  

100,0%

 § 88/S StGB

98,9%

93,9%

96,6%

95,7%

96,4%

 § 88 StGB

87,5%

77,6%

89,2%

87,9%

77,3%

(Anmerkung: § 88/S StGB bezieht sich auf fahrlässige Körperverletzungen im Straßenverkehr)

 

Zu Frage 9:

Angezeigte Fälle

Jahr 2004

Jahr 2005

Jahr 2006

Jahr 2007

Jahr 2008

 § 127 StGB

         1.810

         1.538

         1.755

         1.661

         1.449

 § 128 StGB – Vergehen

               56

               37

               31

              21

              17

 § 128 StGB – Verbrechen

                 3

                 2

                 -  

                2

                1

 § 129 StGB

            784

            599

            676

            631

            639

 § 130 StGB

               50

               31

               29

              28

              21

 § 131 StGB

                 1

                 1

                 5

                2

               5


Zu Frage 10:

Jahr 2004

Jahr 2005

Jahr 2006

Jahr 2007

Jahr 2008

70

124

220

137

148

 

Zu Frage 11:

1

 

Zu Frage 13:

Aufklärungsquote

Jahr 2004

Jahr 2005

Jahr 2006

Jahr 2007

Jahr 2008

 § 127 StGB

29,1%

19,4%

25,6%

25,5%

23,1%

 § 128 StGB - Vergehen

23,2%

18,9%

6,5%

19,0%

23,5%

 § 128 StGB - Verbrechen

               -  

                -  

                 -  

                 -  

100,0%

 § 129 StGB

20,7%

12,5%

13,6%

12,7%

9,5%

 § 130 StGB

86,0%

93,5%

93,1%

92,9%

81,0%

 § 131 StGB

100,0%

100,0%

60,0%

100,0%

60,0%

 


Zu Frage 14:

Angezeigte Fälle

 Jahr 2004

 Jahr 2005

 Jahr 2006

 Jahr 2007

 Jahr 2008

 § 142 StGB

                 5

                 8

               21

               16

               15

 § 143 StGB

                 8

                 5

               10

                 9

                 5

 

Zu Frage 15:

Jahr 2004

Jahr 2005

Jahr 2006

Jahr 2007

Jahr 2008

0

0

1

1

0

 

Zu Frage 16:

Keine.

 

Zu Frage 18:

Aufklärungsquote

 Jahr 2004

 Jahr 2005

 Jahr 2006

 Jahr 2007

 Jahr 2008

 § 142 StGB

60,0%

62,5%

71,4%

37,5%

26,7%

 § 143 StGB

50,0%

20,0%

70,0%

55,6%

60,0%

 

Zu Frage 19:

Angezeigte Fälle

 Jahr 2004

 Jahr 2005

 Jahr 2006

 Jahr 2007

 Jahr 2008

 § 125 StGB

            399

            433

            553

            540

            516

 § 126 StGB - Vergehen

             45

             68

             23

             57

             27

 § 126 StGB - Verbrechen

                -  

                 1

                -  

                 -  

                   -  

 

Zu Frage 20:

Jahr 2004

 Jahr 2005

 Jahr 2006

 Jahr 2007

 Jahr 2008

3

10

10

22

15

 

Zu Frage 21:

5

 

Zu Frage 23:

Aufklärungsquote

 Jahr 2004

 Jahr 2005

 Jahr 2006

 Jahr 2007

 Jahr 2008

 § 125 StGB

18,5%

17,1%

16,8%

20,4%

21,1%

 § 126 StGB - Vergehen

17,8%

42,6%

21,7%

26,3%

14,8%

 § 126 StGB - Verbrechen

                -  

                -  

                -  

                -  

                 -  

 

Zu Frage 24:

Nein.

 

Zu Frage 25:

Der Tatort lag nicht im Überwachungsbereich der Kamera (toter Winkel).


Zu Frage 26:

Die Gesamtkosten für die Installation der Videoüberwachung in Wiener Neustadt inklusive sämtlicher Standortaufschließungskosten betrugen € 91.500,-

 

Zu Frage 27:

Es entstehen jährliche Betriebskosten von € 9.120,-.

 

Zu den Fragen 28 bis 30:

Die Beobachtung der zwei Monitore erfolgt laufend durch die beiden in der Stadtleitstelle Dienst verrichtenden Beamten. Zusätzliches Personal wird nicht eingesetzt. Es fielen daher auch keine zusätzlichen Personalkosten an, da die Monitorbeobachtung im Rahmen des planmäßigen Dienstes erfolgt.

 

Zu den Fragen 31 und 32:

2004:               155 Sicherheitswachebeamte, 27 Kriminalbeamte

2005 – 2007:   150 Exekutivbedienstete (inklusive 15 Beamte im operativen Kriminaldienst des SPK) zuzüglich 5 Polizeidiensthundeführer, die organisatorisch dem Landespolizeikommando Niederösterreich angehören, jedoch in Wr. Neustadt Dienst versehen.

2008:               155 Exekutivbedienstete (inklusive 15 Beamte im operativen Kriminaldienst des SPK) zuzüglich 10 Polizeidiensthundeführer, die organisatorisch dem Landespolizeikommando Niederösterreich angehören, jedoch in Wr. Neustadt Dienst versehen.

Dazu ist allerdings zu bemerken, dass die Arbeit der Exekutive seit der Umsetzung Wachkörperreform mit 1. Juli 2005 nicht mehr rein spartenspezifisch bzw. regional eingeschränkt betrachtet werden kann. Heute agieren die Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamten des Landeskriminalamtes ohne Einschränkung für das gesamte Bundesland und unterstützen insbesondere auch den in den Stadtpolizeikommanden zusätzlich eingerichteten operativen Kriminaldienst sowie die uniformierten Kolleginnen und Kollegen der Polizeiinspektionen in der Kriminalitätsbekämpfung.

Darüber hinaus stehen dem Stadtpolizeikommando erforderlichenfalls auch bundesweit agierende Organisationseinheiten wie beispielsweise das Einsatzkommando Cobra (Standort Wr. Neustadt) und die Observationseinheiten des Bundeskriminalamtes mit hervorragend ausgebildeten und nach dem neuesten Stand der Technik ausgerüsteten Exekutivbeamtinnen und Exekeutivbeamten zur Verfügung.

Weiters wirken auch andere überörtlich agierende Organisationseinheiten des Landespolizeikommandos wie beispielsweise die Einsatzeinheiten (EE) und die Landesverkehrsabteilung insbesondere in den Zuständigkeitsbereichen der Bundespolizeidirektionen.

Die Dienststellen des Stadtpolizeikommandos Wr. Neustadt werden darüber hinaus von den Verantwortlichen des Landespolizeikommandos für Niederösterreich – so wie alle Exekutivdienststellen des Bundeslandes - einer ständigen Evaluierung unterzogen, um auf Veränderungen gegebenenfalls mit Personalzuteilungen oder -verschiebungen reagieren zu können.

 

Zu Frage 33:

Im Durchschnitt 25.

 

Zu den Fragen 34 bis 36:

Im Jahr 2009 gab es bisher 16 sicherheitspolizeiliche Schwerpunktkontrollen. Die Kontrollen wurden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit (Gefahrenabwehr gem. § 21 SPG, vorbeugender Schutz von Rechtsgütern gem. § 22 SPG, Fahndung gem. § 24 SPG) und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auf Rechtsgrundlage und im Sinne der Aufgabenstellung des Sicherheitspolizeigesetzes durchgeführt.

 

Zu Frage 37:

Im Zuge der Schwerpunktkontrollen konnten 10 Personen wegen Begehung von strafrechtlich relevanten Delikten (StGB und strafrechtliche Nebengesetze) und 50 Personen, die Verwaltungsübertretungen begangen haben, ausgeforscht und der Staatsanwaltschaft sowie den Verwaltungsbehörden zur Anzeige gebracht werden.