2865/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.09.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Walser, Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 13. Juli 2009 unter der Zahl 2842/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Forderung nach einer Gedenkstätte im Stollen des ehemaligen Konzentrationslagers Gusen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Seit 22.6.2009.

 

Zu den Fragen 2, 19 und 27:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.

 

Zu den Fragen 3 und 14 bis 16::

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.


Zu Frage 4:

In St. Georgen besteht keine Gedenkstätte, weshalb auch zu deren Rettung kein Beitrag geleistet werden konnte.

 

Zu den Fragen 5, 6 und 26:

Das Bundesministerium für Inneres sieht eine große Verantwortung in der Erhaltung ehemaliger Konzentrationslager der NS-Zeit.

 

Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Inneres in Gusen die folgenden Aktivitäten (Großprojekte) gesetzt, wofür insgesamt ca. € 1,3 Mio. aufgewendet wurden:

2004: Bau des Besucherzentrums

2005: Eröffnung der ständigen Ausstellung zum KZ-Gusen und der Geschichte des Stollens „Bergkristall“

2005: Gestaltung und Freischaltung der Homepage www.gusen-memorial.at in deutscher und englischer Sprache

2006: Ausstellungsbroschüre und Folder „KZ-Memorial Gusen“

2007: Ankauf eines angrenzenden Grundstückes zur Verhinderung der Errichtung einer Reihenhaussiedlung

2007/2008: Installation des vom Bundesministerium für Inneres mitfinanzierten Audiowegs in Gusen

 

Im Rahmen der Schriftenreihe Mauthausen (siehe unten) wird 2010/2011 das Buch „Memorial Gusen, Kontrapunkt zur Wert- und Unwertbestimmung der Nationalsozialisten“ von Hildegard Schmid und Nikolai Dobrowolskij herausgegeben werden.

 

Einige bedeutende Maßnahmen bei anderen ehemaligen Außenlagern sind unter anderem:

 

Loibl-Pass:

2008: Pacht des ehemaligen Lagerareals

2009: Erarbeitung eines Konzepts zur Etablierung einer Gedenkstätte Loibl-Nord

2009: Teilrodung am Gelände

 

Sonstige Maßnahmen:

Etablierung der Schriftenreihe KZ Gedenkstätte Mauthausen sowie der Mauthausen Studien und Herausgabe folgender Bücher:

2004: „Slowenen in Mauthausen“ von France Filipic

2005: „das sichtbare Unfassbare“; Katalog zur gleichnamigen Ausstellung, die unter internationaler Beteiligung vom BM.I kuratiert wurde.

2006: „Claras Geschichte“ von Clare Parker

2006: „Ungarn in Mauthausen“ von Szabolcs Szita

2006: „Das KZ-Außenlager Hinterbrühl“ von Dr. Stefan Wolfinger

2007: „Vernichtungslager Gusen“ von Stanislaw Dobosiewicz

2007: „Francisco Boix, der Fotograf von Mauthausen“ von Benito Bermejo

2007: „Kunst, die einem Kollektiv entspricht…“ von Hildegard Schmid und Nikolai Dobrowolskij

2007: „Das KZ-Außenlager St. Valentin“ von Dr. Stefan Wolfinger

2007: „Das Loibl KZ“ von Janko Tisler

2008: „Das KZ-Außenlager St. Aegyd am Neuwalde“ von Christian Rabl

 

Seit 2007: Herausgabe eines Jahrbuchs der KZ Gedenkstätte Mauthausen mit den Schwerpunkten Forschung, Dokumentation und Information.

 

Mitfinanzierung und organisatorische Unterstützung der jährlichen, vom Mauthausen Komitee Österreich organisierten Befreiungsfeiern an den Gedenkstätten des Stammlagers Mauthausen und seinen Außenlagern.

 

Jährlicher Kostenzuschuss für den Betrieb des Zeitgeschichte Museums und KZ-Gedenkstätte Ebensee.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Da die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres keine Verwaltung von Bundesbauten oder Liegenschaften beinhaltet, kann auch kein Eigentum bzw. Superädifikat an der Stollenanlage erworben werden.

 

Zu Frage 9:

Jede Beteiligung wird begrüßt.

 

Zu den Fragen 10 bis 12 und 23:

Siehe Teilhefte im Bundesfinanzgesetz.

 

Zu Frage 13:

Mangels Frageninhalt kann keine Beantwortung erfolgen.


Zu den Fragen 17 und 20 bis 22:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 18:

Da über der Stollenanlage Häuser stehen, ist davon auszugehen, dass es entsprechende Flächenwidmungen seitens der Gemeinde für die Bebauung gegeben hat.

 

Zu den Fragen 24 und 25:

Da es sich hierbei ausschließlich um sicherheitsrelevante Fragen in Bezug auf Einsturzgefahr handelt, wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 2843/J durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend verwiesen.

 

Zu Frage 28:

Die Prüfung, ob und wann ein öffentlicher Zugang zur Stollenanlage eingerichtet werden soll, ist noch nicht abgeschlossen.

Da das Bundesministerium für Inneres weder Eigentümer der Anlage ist, noch Eigentümer der Anlage werden kann und weiters nicht einschätzen kann, wann ein gesicherter Zugang und Aufenthalt in der Stollenanlage gegeben ist, ist es derzeit nicht möglich, einen Termin für einen öffentlichen Zugang festzulegen.

 

Zu Frage 29:

Es gibt auf Grundstücken, die im Zusammenhang mit der Geschichte des KZ Mauthausen und seinen Nebenlagern in der Verfügungsmacht des Bundesministeriums für Inneres stehen, keine Champignonzucht. Wenn eine Champignonzucht irgendwo betrieben wird, so geschieht dies im Privateigentum und liegt nicht im Ingerenzbereich des Bundesministeriums für Inneres.