2870/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.09.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gartelgruber, Herbert und weitere Abgeordnete haben am 13. Juli 2009 unter der Zahl 2878/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Einrichtung von ‚Betriebs’- Kindergärten an Standorten der Polizei“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Nachstehend wird die Zahl der Bediensteten der Geburtsjahrgänge 1964 bis einschließlich 1989 nach Standorten in Tabellenform dargestellt.

 

Bedienstete (Stammdienststelle)

 

männlich

weiblich

Gesamt

BPD Eisenstadt

4

8

12

BPD Graz

9

36

45

BPD Innsbruck

9

24

33

BPD Klagenfurt

5

22

27

BPD Leoben

3

13

16

BPD Linz

12

41

53

BPD Salzburg

6

36

42

BPD Schwechat

1

13

14

BPD St. Pölten

0

16

16

BPD Steyr

3

10

13

BPD Villach

5

14

19

BPD Wels

2

11

13

BPD/SID/LPK Wien

3.438

1.524

4.962

BPD Wr. Neustadt

5

15

20

LPK Burgenland

897

144

1.041

LPK Kärnten

757

152

909

LPK Niederösterreich

2.265

518

2.783

LPK Oberösterreich

1.500

427

1.927

LPK Salzburg

678

193

871

LPK Steiermark

1.379

402

1.781

LPK Tirol

926

259

1.185

LPK Vorarlberg

390

153

543

SID Burgenland

8

5

13

SID Kärnten

7

8

15

SID Niederösterreich

18

15

33

SID Oberösterreich

11

16

27

SID Salzburg

10

6

16

SID Steiermark

10

12

22

SID Tirol

5

6

11

SID Vorarlberg

6

10

16

Bundesministerium für Inneres

796

787

1.583

Summe

13.165

4.896

18.061

 

 

Zu Frage 2:

Es wird auf die Beantwortung der Fragen 11 und 12 der parlamentarischen Anfrage 2227/J vom 28. Juli 2009 (2277/AB XXIV. GP) betreffend „das Gender Mainstreaming in Österreich und deren Auswirkungen auf die Familienfreundlichkeit“ verwiesen. Bei dieser Beantwortung wurden jedoch nicht die einzelnen Standorte (wie in der vorliegenden Anfrage angeführt) angegeben.

Eine nähere Aufschlüsselung würde eine Durchforstung der gesamten Personalakten erfordern. Dies ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.

 

Zu den Fragen 3 bis 10:

Im Jahre 2002 gab es das Projekt „Kinderbetreuung“ mit einer anonymen Umfrage der damals im Karenzurlaub nach dem MSchG bzw. VKG befindlichen Bediensteten der Sicherheitsexekutive. Als Ergebnis wurde im Jahre 2003 im Intranet des BM.I eine Kinderbetreuungs-Informationsplattform eingerichtet, die jedoch mangels Nutzung bzw. Nachfrage wieder eingestellt wurde.

 

Mit Erlass vom 27.01.2009 wurde dem Projekt „Flexible betriebliche Kinderbetreuung im Landespolizeikommando für Salzburg“ im Rahmen eines dreijährigen Probebetriebes zugestimmt und die Kosten für die Adaptierung und Ausstattung der Räumlichkeiten im Amtsgebäude 5020 Salzburg, Alpenstraße 86 übernommen. Die Voraussetzungen für die Inbetriebnahme sind bis auf den derzeit noch ausständigen Bedarfsbescheid des Landes Salzburg abgeschlossen. Der Betrieb dieser Kinderbetreuungsstätte wird voraussichtlich mit September oder Oktober 2009 aufgenommen werden.

Ob die Errichtung weiterer derartiger Kinderbetreuungseinrichtungen seitens des Bundesministeriums für Inneres unterstützt oder gefördert wird, ist vom Evaluierungsergebnis des Probebetriebes in Salzburg abhängig. 

 

Seitens des Bundeskanzleramtes wird ein Betriebskindergarten in 1010 Wien, Rathausplatz 4, angeboten und durch die „Kinderfreunde Wien“ betrieben.

Weiters bietet das Bundeskanzleramt während der Schulferien eine Ferienbetreuung für Kinder im Alter von 3 bis max. 14 Jahren. Die Betreuung der Kinder erfolgt durch das Team der Kindercompany.